Aspekte
Aspekte Justiz
Sprache: Die scheinbar geschlechtsneutrale Formulierung des Rechts ist oftmals männlich konnotiert. Wenn Frauen im Recht sichtbar gemacht werden, so erfolgt dies oft entlang ihrer Körperlichkeit. Rechtsnormen sind daher gewöhnlich an männlichen Lebensweisen orientiert und wirken sich auf Frauen oftmals diskriminierend aus. Gender Mainstreaming kann Impulse geben, wie sich Rechtsnormen geschlechtergerecht formulieren lassen.
Kriminalität: Straftaten werden überwiegend von jungen Männern begangen. Sind Männer krimineller als Frauen? Geschlechterdifferenziert erhobene Daten allein bewahren die kriminologische Forschung nicht davor, Geschlechterdifferenzen zu naturalisieren. Untersuchungen, die Gender als zentrale Analysekategorie, beachten, dass junge Frauen weit weniger staatlicher Kontrolle unterliegen, da ihre soziale Kontrolle meist über den Privatbereich funktioniert. Lassen sich auf Grundlage solcher Ergebnisse neue Strategien entwickeln, um devianten Verhalten vorzubeugen?
Heterosexuelle Norm: Im Ehe- und Familienrecht werden heterosexuelle Paare als Norm vorausgesetzt. Wie lässt sich sicherstellen, dass Gesetzesvorhaben in diesen Bereichen Menschen mit gleichgeschlechtlichen Partner/innen oder alternativen Familienkonzepten Chancengleichheit garantieren?
Weiterführende Literatur:
Hessisches Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten: Frauenförderung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) 3. FRAUENPOLITISCHE Dokumentation über den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst des HMdJuE, Wiesbaden 1999.
Jaeger, Renate: Frauen verändern die Justiz – verändern Frauen die Justiz?, STREIT 16 (1998), 3 -8.
Oberlies, Dagmar: Tötungsdelikte zwischen Männern und Frauen, Eine Untersuchung geschlechtsspezifischer Unterschiede anhand von 174 Gerichtsurteilen, Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 1997, 133-147