Sie sind hier: Startseite GenderKompetenz 2003-2010 Sachgebiete Justiz

Justiz

Justiz

Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik ist die Sicherung und Fortentwicklung des Rechtsstaates. Dazu gehören die Rechtsetzung, also der Vorbereitung, Änderung und Aufhebung von Gesetzen, die Rechtsprechung einschließlich der unterschiedlichen Prozessordnungen und die Umsetzung von Rechtsvorschriften bis hin zu Sanktionen beispielsweise in Form des Strafvollzugs oder der gemeinnützigen Arbeit.
Der gesamte Bereich der Justiz ist Gegenstand teilweise umfassender Reformen. In dieser Situation ist es besonders wichtig, herauszufinden, ob diese Reformen zu Transparenz, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit beitragen – und damit auch zu mehr Geschlechterdemokratie. Daher bietet es sich im Rahmen der Strategie des Gender Mainstreaming an, das Gleichstellungsziel mit Arbeitshilfen systematisch in alle Vorhaben zu integrieren. Arbeitshilfen gibt es für den den Bereich Rechtsetzung – sie beinhaltet Hinweise zur Gesetzesfolgenabschätzung.

GM wirft auch inhaltliche Fragen auf. Der gesamte Bereich des Rechts – ob bürgerliches Recht, Strafrecht oder Wirtschaftsrecht, oder Verwaltungsrecht - kann darauf überprüft werden, ob die scheinbare Neutralität des Rechts auch tatsächlich keine (mittelbaren) Diskriminierungsfolgen zeigt.

Es gibt zahlreiche Gender-Aspekte, Handlungsfelder und Gender Mainstreaming-Instrumente, die in der Rechtspolitik von Bedeutung sind.

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05