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Aspekte

Finanzen Gender-Aspekte allgemein

Sparpolitik: Sparmaßnahmen, die durch verringerte Steuereinnahmen erzwungen werden, wirken sich auf Menschen aus. Wird im öffentlich finanzierten Sozialbereich wie z. B. bei der Kinderbetreuung oder im Pflegebereich gekürzt, betrifft dies Männer und Frauen in unterschiedlicher Weise. Kürzungen im Sozialbereich verweisen die vorher öffentlich übernommenen Aufgaben in den privaten Bereich der unbezahlten Reproduktionsarbeit zurück. Dieser wird immer noch weitgehend Frauen als Aufgabenbereich zugeschrieben. Gender Mainstreaming in der Finanzpolitik bedeutet also, bei Einsparungen zu vermeiden, dass einseitige Schlechterstellungen erfolgen und dass Geschlechtsrollenzuschreibungen verfestigt werden.
Lebensentwürfe: Im traditionellen Modell der "Hausfrauenehe" ist die Erwerbsrolle von Frauen regelmäßig auf die Funktion der Zuverdienerin zugeschnitten. Durch das entsprechend geringe Erwerbseinkommen verringern sich die Ansprüche dieser Frauen auf Lohnersatzleistungen und Renten. Das traditionelle Modell kann steuerlich und haushaltspolitisch begünstigt, darf aber - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 3 GG - nicht verfestigt oder geschlechtsbezogen nachteilig gestaltet werden. Gleichstellungsorientiertes Handeln bedeutet dann, einen "Gender-Gap" z.B. in der Alterssicherung auszugleichen.
Personalentwicklung: Die Neustrukturierung der Bundesfinanzverwaltung im Rahmen des Programms "Moderner Staat - Moderne Verwaltung" zielt auf die Zusammenlegung der Hauptzollämter. Damit ist ein Stellenplatzabbau bzw. die Arbeitsortverlegung für viele Beschäftigte verbunden. Männer und Frauen sind davon auf Grund ihrer unterschiedlichen Lebenssituationen oft auch unterschiedlich betroffen. Führt die Neustrukturierung zu gleichberechtigten beruflichen Chancen von Männern und Frauen innerhalb der Finanzverwaltung?
Repräsentation: Die Finanzpolitik ist im Hinblick auf die Akteure ein traditionell von Männern dominierter Bereich. Die politischen Entscheidungen betreffen aber alle. Wie kann die Repräsentanz von Frauen bei der Haushalts- und Steuergesetzplanung und anderen aus öffentlichen Geldern finanzierten Vorhaben auf allen Ebenen quantitativ und qualitativ erhöht werden?
Subventionen: Von staatlichen (Direkt-)Subventionen profitieren vorwiegend vom Strukturwandel betroffene männlich geprägte Arbeitsbereiche wie zum Beispiel der Kohlebergbau oder die Landwirtschaft, während im Sozialbereich in dem vorwiegend Frauen tätig sind, Gelder für z. B. den Ausbau der Kinderbetreuung fehlen. Wie kann mittels Gender Budgeting die öffentliche Finanzplanung transparenter und geschlechtsgerechter geplant werden?
Länderfinanzausgleich: Finanzbedarfe können sich auch daraus ergeben, dass Gleichstellungsaufgaben erfüllt werden. So haben Stadtstaaten bekanntlich wegen der Ausgaben in den Bereichen Familien-, Jugend- und Sozialhilfe, Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und öffentlicher Sicherheit einen sogenannten abstrakten Mehrbedarf (Eltges/Zarth/Jakubowski/Bergmann 2002). Diese Bereiche haben für Frauen und für Männer oft sehr unterschiedliche Bedeutung: Frauen sind häufiger von Sozial- und Arbeitslosenhilfe abhängig, und Bedürfnisse hinsichtlich öffentlicher Sicherheit und Mobilität sind auch geschlechtsspezifisch geprägt. Mit der Strategie des Gender Mainstreaming und mit Hilfe von Instrumenten des Gender Budgeting wird es möglich, den abstrakten Mehrbedarf einiger Bundesländer im Länderfinanzausgleich mit unterschiedlichen Bedürfnissen von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt zu vermitteln.


Literaturhinweise:

Dackweiler, Regina-Maria/Hornung, Ursula (HG.): frauen - macht - geld. Münster 2003. Wrede, Brigitta (Hg.) Geld und Geschlecht. Tabus, Paradoxien, Ideologien. Opladen 2003.

Andreß, Hans-Jürgen/Borgloh,Barbara/Güllner, Miriam: Wenn aus Liebe rote Zahlen werden - über die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung, Wiesbaden, 2003.

Eltges Markus/Zarth, Michael/Jakubowski, Peter/Bergmann, Eckhard/u.a.: Abstrakte Mehrbedarfe im Länderfinanzausgleich. Gutachten des Wissenschaftlichen Bereichs des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung des Bundesministeriums der Finanzen. BMF Schriftenreihe, Heft 72, 2002.
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05