Umsetzungsstand des neuen Tarifrechts
Umsetzungsstand des neuen Tarifrechts
Im September 2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vereinbart worden. Er reformiert die Grundentlohung (Tabellenentgelt) und führt das Leistungsentgelts für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes ein. Der Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) zwischen dem Bundesministerium des Innern und den Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion füllt dies seit August 2006 aus.
Der LeistungsTV-Bund legt die wesentlichen Grundsätze für die Einführung einer variablen und leistungsabhängigen Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt fest. Dies ist die Grundlage für eine passgenaue Ausgestaltung des Leistungsbezahlungssystems durch Dienstvereinbarungen in den einzelnen Dienststellen und Betrieben sowie die praktische Umsetzung der Leistungsfeststellung. Dazu bietet u.a. das BMI Orientierungen durch Rundschreiben und eigene Umsetzungsbeispiele im Zuständigkeitsbereich an.
Der LeistungsTV-Bund bietet eine gute Grundlage, um das Leistungsentgelt diskriminierungsfrei zu gestalten. In den Dienststellen und Betrieben gibt es erheblichen Gestaltungsspielraum, der gleichstellungsorientiert genutzt werden sollte.
Der LeistungsTV-Bund legt die wesentlichen Grundsätze für die Einführung einer variablen und leistungsabhängigen Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt fest. Dies ist die Grundlage für eine passgenaue Ausgestaltung des Leistungsbezahlungssystems durch Dienstvereinbarungen in den einzelnen Dienststellen und Betrieben sowie die praktische Umsetzung der Leistungsfeststellung. Dazu bietet u.a. das BMI Orientierungen durch Rundschreiben und eigene Umsetzungsbeispiele im Zuständigkeitsbereich an.
Der LeistungsTV-Bund bietet eine gute Grundlage, um das Leistungsentgelt diskriminierungsfrei zu gestalten. In den Dienststellen und Betrieben gibt es erheblichen Gestaltungsspielraum, der gleichstellungsorientiert genutzt werden sollte.
JG
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zuletzt verändert:
02.01.2010 20:05