Empfehlungen für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung der Leistungsbezahlung im öffentlichen Dienst
Empfehlungen für eine gleichstellungsorientierte Umsetzung der Leistungsbezahlung im öffentlichen Dienst
Die rechtlichen und tariflichen Rahmenbedingungen der Leistungsbezahlung im öffentlichen Dienst bieten zahlreiche Verknüpfungen zu Gleichstellungsaspekten. Die Gleichstellungsperspektive lässt sich daher leicht in die weitere Ausgestaltung durch die einzelnen Verwaltungen und Betriebe einbeziehen.
Wichtig ist es dabei, den Umsetzungsstand des neuen Tarifrechts für den Öffentlichen Dienst zu berücksichtigen, sowie die
fachlichen und rechtlichen Gründe für eine gleichstellungsorientierte Ausgestaltung des Leistungsentgelts und den
Gleichstellungsbezug der einzelnen Tarifregelungen zum Leistungsentgelt (LeistungsTV-Bund) zu kennen.
Darauf bauen die Empfehlungen für die gleichstellungsorientierte Ausgestaltung der Leistungsbezahlung durch Dienstvereinbarungen und im konkreten Umsetzungsverfahren auf.
Gleichstellungsaspekte in der Dienstvereinbarung zum LeistungsTV-Bund sind auch in einem gesonderten Dokument zusammengefasst.
Allgemeine Informationen zum neuen Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst finden Sie beim Bundesministerium des Innern. l
Weitere Informationen zur gleichstellungsorientierten Ausgestaltung des Leistungsentgelts finden Sie auch bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
Wichtig ist es dabei, den Umsetzungsstand des neuen Tarifrechts für den Öffentlichen Dienst zu berücksichtigen, sowie die
fachlichen und rechtlichen Gründe für eine gleichstellungsorientierte Ausgestaltung des Leistungsentgelts und den
Gleichstellungsbezug der einzelnen Tarifregelungen zum Leistungsentgelt (LeistungsTV-Bund) zu kennen.
Darauf bauen die Empfehlungen für die gleichstellungsorientierte Ausgestaltung der Leistungsbezahlung durch Dienstvereinbarungen und im konkreten Umsetzungsverfahren auf.
Gleichstellungsaspekte in der Dienstvereinbarung zum LeistungsTV-Bund sind auch in einem gesonderten Dokument zusammengefasst.
Allgemeine Informationen zum neuen Tarifrecht für den Öffentlichen Dienst finden Sie beim Bundesministerium des Innern. l
Weitere Informationen zur gleichstellungsorientierten Ausgestaltung des Leistungsentgelts finden Sie auch bei der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.
Sie können den gesamten Text dieser Seiten demnächst als druckfreundliche Pdf-Datei herunterladen.
JG
erstellt von Administrator
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zuletzt verändert:
02.01.2010 20:05