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Empfehlungen für die gleichstellungsorientierte Umsetzung der Leistungsbezahlung

Empfehlungen für die gleichstellungsorientierte Umsetzung der Leistungsbezahlung

Der Anspruch der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit muss bei der Einführung der Leistungsbezahlung in den begleitenden Dienstvereinbarungen sowie im jeweiligen Einführungsprozess eingelöst werden. Die Verantwortung hierfür liegt in erster Linie bei der Organisation, d.h. bei allen an der Gestaltung der Leistungsbewertung beteiligten Funktionen: Leitungspersonen mit Zuständigkeit für Personal, Personalstellen, Personalräte.

Sie müssen Gleichstellungsorientierung gewährleisten:
- bei der Gestaltung der Instrumente der Leistungsfeststellung

- bei der Gestaltung der einzelnen Verfahrensschritte wie
> der Information und Kommunikation,
> der Sensibilisierung und Fortbildung von Vorgesetzten,
> der Information und Sensibilisierung von Beschäftigten,
> dem Controlling und
> dem Umgang mit Beschwerden.

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05