Aspekte
Aspekte Migration
Geschlechtsspezifische Verfolgung: Frauen werden aus unterschiedlichen Gründen im Sinne des Asylrechts "verfolgt": wegen politischer Aktivität, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Minderheit oder auch wegen des Geschlechts. Geschlechtsspezifische Verfolgung findet ihre Ursache häufig in Regeln und Gesetzen, die der Aufrechterhaltung einer männlich dominierten Gesellschaftsordnung dienen und nur für Frauen gelten. Verfolgung äußert sich in Gewalt, dabei oft sexueller Gewalt, aber auch in Alltagsbenachteiligungen wie Kleidungs- und Verhaltensregeln.
Asylverfahren: Während der Unterbringung in Unterkünften für Asylsuchende sind Frauen und Mädchen häufig Belästigungen und Übergriffen ausgesetzt. Um Frauen die selbstbestimmte Teilnahme am Asylverfahren zu ermöglichen, müssen Anhörerinnen und Dolmetscherinnen beteiligt werden und Asylverfahrensberatungen und Anhörungen einzeln, also nicht im Beisein von Familienangehörigen, stattfinden. Gender Kompetenz im Verfahren lässt sich besser sichern, wenn beteiligte Gremien geschlechtergerecht besetzt sind, um geschlechtsspezifischen Entscheidungsaspekten Rechnung zu tragen.
Arbeitsmigration: Migration zum Zwecke der Erwerbstätigkeit wird oft als Migration von Männern wahrgenommen. Das beruht darauf, dass Frauen oft weniger formal qualifiziert sind als Männer. Sie sind heimliche Arbeitsmigrantinnen, insofern sie entsprechend oft im informellen Dienstleistungssektor arbeiten. Bestes Beispiel sind "polnische Putzfrauen". Anreize zur Zuwanderung müssen mit dem Querschnittsziel der Gleichstellung von Männern und von Frauen beide adressieren. Wichtig ist es, im gesamten Feld den Begriff der "Arbeit" geschlechtergerecht zu reflektieren.
Familiennachzug: Familiennetzwerke sind die wichtigsten Anknüpfungspunkte für soziale Beziehungen. In der Migrationssituation werden sie zu einer besonderen Form von „sozialem Kapital", das erheblich zur Integration in die Aufnahmegesellschaft beitragen kann und gepflegt werden muss. Frauen fühlen sich für den Zusammenhalt der Familie verantwortlich und werden deshalb durch rigide Regeln des Familiennachzugs besonders belastet. Bei Integrationsmaßnahmen sollte angesichts der Erfahrung von Projekten ein integrierter Ansatz verfolgt werden: Bedeutend höhere Erfolge zeigen sich dort, wo Mütter und Kinder parallel lernen, statt Angebote für Mütter außer Acht zu lassen.
Illegalität: Ohne legalen Aufenthaltsstatus steht den Betroffenen keine Sicherung ihrer Grundrechte zu. Zum Beispiel bedeutet das für Opfer des Menschenhandels, mehrheitlich Frauen, keinen Zugang zu medizinischer Versorgung, Sexual- oder Schwangerschaftskonfliktberatung.
Literaturhinweise
- Bednarz-Braun, Iris: Migration, Ethnie und Geschlecht. Theorieansätze - Forschungsstand - Forschungsperspektiven, 2004.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Auftrag der Bundesregierung: Migrationsbericht 2005.
- Castro Varela, María do Mar /Clayton, Dimitria (Hg.): Migration, Gender, Arbeitsmarkt. Neue Beiträge zu Frauen und Globalisierung, 2003.
- CEWS: Wissenschaftlerinnen mit Migrationshintergrund, Cews.publik.no12, 2008.
- Färber, Christine / Arslan, Nurcan / Köhnen, Manfred / Parlar, Renée: Migration, Geschlecht und Arbeit – Probleme und Potenziale von Migrantinnen auf dem Arbeitsmarkt, Opladen & Farmington Hills 2008.
- Friedrich-Ebert-Stiftung (Hg.): Frauen wandern aus – weibliche Migration aus den Ländern des Südens, 2006.
- Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration: Wir Frauen in Nordrhein-Westfalen. Verschiedene Herkunft - Gemeinsame Zukunft!, Heft 2/2006.
- Nachtigall, Andrea / zur Nieden, Birgit / Pieper, Tobias (Hg.): Gender und Migration – Zwischen Kapitalverwertung, diskursiver Legitimation und sprachlicher Normierung, Berlin 2006.
- Roß, Bettina (Hg.): Migration, Geschlecht und Staatsbürgerschaft – Perspektiven für eine anti-rassistische und feministische Politik und Politikwissenschaft, Wiesbaden 2004.
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport (Hg.): Homo migrans. Zur Situation binationaler lesbischer und schwuler Partnerschaften, Dokumente lesbisch-schwuler Emanzipation Nr. 23, Berlin 2006.