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Aspekte

Aspekte Landwirtschaft

  • Repräsentation: Landwirtschaftliche Betriebe gehören in der überwiegenden Zahl Männern, Frauen hingegen sind auf Betrieben meistens als mithelfende Familienangehörige tätig. Deshalb hat der Großteil der in der Landwirtschaft tätigen Frauen nur abgeleitete Sozialversicherungsansprüche, die sie in eine direkte Abhängigkeit des Hofeigentümers bringen. GM unterstützt dabei, für alle in der Landwirtschaft tätigen Personen eine eigenständige Absicherung zu gestalten.
  • Prioritäten: Der Europäische Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) bevorzugt männlich geprägte Bereiche wie Viehzucht, Wegebau und direkte Beihilfen für die technische Modernisierung von Betrieben. Er vernachlässigt in der Tendenz Kleinbetriebe und den Subsistenzbereich, diese sind eher „weiblich" konnotiert. Mit Gender Budgeting in der Strukturfondsförderung kann gewährleistet werden, dass eine geschlechtergerechtere Verteilung eintritt, die eine unterschiedliche Integration von Frauen und Männern in landwirtschaftliche Arbeitsbereiche berücksichtigt.
  • Vereinbarkeit: Ländliche Strukturen mit wenig Möglichkeiten zur Kinderbetreuung sowie Mobilitätsprobleme konterkarieren die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Da ein Großteil der in der Landwirtschaft tätigen Frauen teilzeitbeschäftigt ist, bedarf es neuer Vereinbarkeitsmuster um eine unabhängige Existenzsicherung neben der Landwirtschaft zu ermöglichen. So lassen sich im Rahmen der Agrarreform neue geschlechtergerechtere Beschäftigungsmuster initiieren, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern mit sich bringen.
  • Lebensformen: Junge Landwirte leben verglichen mit Männern anderer Berufszweige überproportional oft als Single, da potenzielle Partner/innen auf Grund des Berufsbilds Landwirtschaft sich seltener finden lassen. Es geht also mit GM auch darum, soziale Kontakte von Landwirten zu verbessern.
  • Recht: In der Landwirtschaft gelten teilweise gesonderte Rechtsvorschriften, die nicht mit dem bürgerlichen Recht übereinstimmen. So ist in der sogenannten Höfeordnung das Erbrecht in einigen Bundesländern geregelt. Dieses Erbrecht, welches in der Erbfolge die Kinder und Enkelkinder vor die Ehepartnerin oder den Ehepartner setzt, wirkt sich auf Grund ihrer unterschiedlichen Eigentumsrechte in der Landwirtschaft vorwiegend für Ehefrauen zum Nachteil aus.

Weiterführende Literatur:

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (Hrsg.): Gender-Mainstreaming. Ein neuer Ansatz in der Regionalentwicklung. Düsseldorf 2004.

Europäische Kommission: Frauen in der Landwirtschaft, Luxemburg 2002 (Englische Fassung: Agriculture: The spotlight on women).
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05