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Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung

Bisher werden mit Hilfe einer systematischen GFA zumeist nur die beabsichtigten und unbeabsichtigten Folgen für die Wirtschaft, insbesondere für mittelständische Betriebe, auf Einzelpreise, das Preisniveau etc. eingeschätzt.
Gender Mainstreaming (GM) im Rahmen von einer GFA bedeutet, auch die voraussichtlichen Auswirkungen bezogen auf die Gleichstellung der Geschlechter zu ermitteln, darzustellen und zu bewerten. Denn nahezu alle Regelungsvorhaben – auch scheinbar neutrale – wirken auf das bestehende Geschlechterverhältnis ein – ob beabsichtigt oder unbeabsichtigt – und lassen sich demnach als positiv oder negativ für die Gleichstellung der Geschlechter bewerten. Bei Vorschriften, die direkt Personen adressieren, ist das zumeist offensichtlich, wie zum Beispiel die Anrechnung des Partnereinkommens im Rahmen der Hartz-Gesetze.

Aber auch bei technischen Vorschriften, die dem Schutz von Menschen dienen, wie z. B. Vorschriften für Baumaterialien, gibt es Gender-Aspekte zu berücksichtigen. Stoffe können unterschiedliche Gesundheitsgefahren erzeugen, daher muss es u. a. spezifische Sicherheitskleidung für Frauen und für Männer geben. Ein anderes Beispiel sind finanzwirksame Regelungen. Die Besteuerung von Gütern kann die Geschlechter unterschiedlich stark belasten; Bedingungen für den Erhalt staatlicher Zuschüsse können von Frauen und Männern in unterschiedlichem Maß erfüllt werden etc..

Die geschlechterdifferenzierte GFA dient dazu, systematisch die Gleichstellungswirkungen eines Regelungsvorhabens zu identifizieren und unbeabsichtigten Folgen für Frauen und Männer entgegenzuwirken.
Diese Methode fördert nicht nur die Umsetzung von tatsächlicher Gleichstellung im Sinne der Verfassung, sondern verbessert auch die Qualität von Gesetzen insgesamt. Durch Gesetze versucht der Staat, gesellschaftliche Entwicklungen zu regeln sowie anstehende Probleme zu lösen. Bei der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe sind daher die unterschiedlichen Lebenslagen der Normadressatinnen und Normadressaten zu berücksichtigen. Es gibt nicht „die Arbeitslosen“, „die Schwarzarbeiter“, „die Jugendlichen“ etc.. Zum Beispiel unterscheiden sich die Gründe für Langzeitarbeitslosigkeit bei älteren männlichen Arbeitlosen mit Migrationshintergrund in NRW erheblich von denen von jungen arbeitslosen Frauen in Mecklenburg-Vorpommern. Insbesondere weil diese Frauen und Männer auch hinsichtlich Alter, Herkunft, Bildungsgrad etc. differieren. Eine gesetzliche Regelung, die diese unterschiedlichen Lebenslagen der betroffenen Frauen und Männer nicht mitbedenkt, wird nicht ihre gewünschte Wirkung entfalten und häufig kostenintensive Nachbesserungen nach sich ziehen.

Eine geschlechterdifferenzierte GFA ermöglicht durch zielgruppendifferenzierte Folgenabschätzung eine passgenauere und konkretere Gesetzesplanung und Umsetzung. In diesem Sinne ist GM in der Gesetzgebung nicht nur gleichstellungsfördernd, sondern auch effektiv und kostensparend.

Für diejenigen, die mit der Aufgabe Rechtsetzung betraut sind, hat die Bundesregierung eine Arbeitshilfe entwickelt: „Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften (geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung)“. Diese Arbeitshilfe unterstützt die zuständigen Personen dabei, in der Gesetzesbegründung die Gesetzesfolgen für Frauen und Männer differenziert und nachvollziehbar darzustellen. Eine detaillierte Beschreibung dieses GM-Instrument finden sie bei der Erläuterung zur prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung. Weitere Hinweise zu Instrumenten im Rahmen der Umsetzung von GM finden Sie hier.

Auch bei der begleitenden und retrospektiven GFA spielen Gender-Aspekte eine bedeutende Rolle.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen eines Pilotprojektes „Gender Mainstreaming in der Gesetzesfolgenabschätzung“ eine GFA zum Altenhilfestrukturgesetz durchgeführt. Desgleichen hat das Bundesumweltministerium die Röntgenschutzverordnung mit Hilfe eines Gender Impact Assessments neu gefasst.

SL

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05