Idealerweise sind alle drei Bausteine der GFA – prospektiv, begleitend und retrospektiv - miteinander zu verknüpfen, zumindest bei wichtigen Vorhaben mit großer Wirkungsbreite.

Prospektive Gesetzesfolgenabschätzung

Begleitende Gesetzesfolgenabschätzung

Retrospektive Gesetzesfolgenabschätzung


Die Implementierung der GFA innerhalb der Verwaltung verläuft nicht ohne Widerstände. Es wird immer wieder der Eindruck geäußert, eine GFA sei zu zeitaufwendig, verzögere sehr den Gesetzgebungsprozess und widerspreche Entbürokratisierungs- und Deregulierungsbemühungen im Rahmen der Staats –und Verwaltungsmodernisierung. Die GFA, die als Methode der Gesetzgebungslehre schon seit 20 Jahren diskutiert wird , hat aber interessanterweise gerade im Zusammenhang mit der Debatte um Deregulierung und der Finanzkrise des öffentlichen Haushaltes neuen Aufwind bekommen.

Die GFA ist auch ein Deregulierungsinstrument. Die prospektive GFA beispielsweise soll gerade aufzeigen, ob überhaupt Regelungsbedarf besteht und wie der am sinnvollsten, d.h. leicht verständlich, kurz, folgenbewusst und wirkungsorientiert umgesetzt wird.

SL



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erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05

Die Bausteine der Gesetzesfolgenabschätzung

Die Bausteine der Gesetzesfolgeabschätzung

Gesetzgebung verläuft in verschiedenen Phasen: Zunächst gibt es die Regelungsintention, die in einen Regelungsentwurf übergeht bis letztendlich die vom Parlament beschlossene Rechtsvorschrift in Kraft tritt. Jede dieser Phasen zeichnet sich durch bestimmte Fragestellungen aus. Daher sind für jede einzelne Phase unterschiedliche GFA-Bausteine bzw. Module entwickelt worden. Ordnet man den Phasen der Gesetzgebung den jeweilig passenden GFA Baustein zu, so erhält man folgendes Bild:

 
Phase der Rechtsetzung              
GFA-Baustein                     
 Betrachtungsweise            
 Regelungsintention
 prospektive GFA
 vorausschauend
 Regelungsentwurf  begleitende GFA  
  vorausschauend
 Geltende Rechtsvorschrift  retrospektive GFA   rückschauend