Gesetzesfolgenabschätzung in den Bundesländern
Gesetzesfolgenabschätzung in den Bundesländern
Auch in den meisten Bundesländern findet die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) immer größere Verbreitung. Einige Bundesländer haben organisatorische Einheiten geschaffen, die sich mit den speziellen Fragen zur GFA beschäftigen:
Einige Bundesländer haben darüber hinaus für ihre Gesetzgebungsverfahren eigene GM-Instrumente zur geschlechterdifferenzierten GFA entwickelt:
- In Bayern beispielsweise ist GFA als Teil der Normprüfung in der Staatskanzlei angesiedelt, wobei aber vor allem Kostenfolgen abgeschätzt werden.
- Brandenburg hat sich auch für eine Verankerung von GFA bei einer Normprüfungsstelle in der Staatskanzlei entschieden.
- Berlin hat eine unabhängige Normprüfungskommission eingerichtet.
- In Rheinland-Pfalz beschäftigt sich der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung in Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit GFA.
- Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschieden, beim Justizministerium eine Normprüfstelle zu verankern, die laut Regierungsentwurf zum Gesetz über Verwaltungsmodernisierung für das Land Mecklenburg-Vorpommern neben der Prüfung auf Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit etc. auch die Auswirkungen auf Frauen und Männer beurteilen sollen.
Einige Bundesländer haben darüber hinaus für ihre Gesetzgebungsverfahren eigene GM-Instrumente zur geschlechterdifferenzierten GFA entwickelt:
- Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten Länder einen Gender-Check in Form einer Arbeitshilfe erarbeitet. In einem Gleichstellungspolitischen Bericht muss in jeder Kabinettvorlage, so auch bei Gesetzesvorhaben, dokumentiert werden, ob und auf welche Weise eine Prüfung gleichstellungspolitischer Auswirkungen erfolgt ist.
- In Niedersachsen wird der „Leitfaden zur Berücksichtigung des Gleichstellungsgrundsatzes zwischen Frauen und Männern in Kabinettvorlagen“ (Arbeitshilfe „Gender Mainstreaming in Kabinettvorlagen“) bei Gesetzesvorhaben angewendet.
- Das Land Sachsen hat im August 2002 die Geschäftsordnung des Kabinetts unter der Rubrik „Inhalt der Kabinettsvorlagen“ um den Punkt „Gleichstellungspolitische Relevanz“ ergänzt und eine interne „Checkliste zur Beurteilung gleichstellungspolitischer Relevanz von Kabinettvorlagen“ erarbeitet. Ausführungen zu Gender Mainstreaming in der Gesetzgebung in Sachsen finden sie im Konzept „Gender Mainstreaming im Freistaat Sachsen – Konzept zur Umsetzung von Gender Mainstreaming auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Bereichen“.
- In Berlin hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eine Gender-Checkliste sowie eine Arbeitshilfe in Form von Beispielfragen entworfen. Laut Senatsbeschluss vom 8. März 2005 sind bei allen Senatsvorlagen ab dem 1. Juli 2005 die Auswirkungen auf beide Geschlechter zu überprüfen (sog. Gender-Check).
- Das Land Rheinland-Pfalz hat Prüfkriterien in Form einer Checkliste (siehe Anlage der Drucksache) konzipiert, die auch auf Rechtsetzungsvorhaben anwendbar sind.
SL
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zuletzt verändert:
02.01.2010 20:05