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Gesetzesfolgenabschätzung in den Bundesländern

Gesetzesfolgenabschätzung in den Bundesländern

Auch in den meisten Bundesländern findet die Methodik der Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) immer größere Verbreitung. Einige Bundesländer haben organisatorische Einheiten geschaffen, die sich mit den speziellen Fragen zur GFA beschäftigen:
  • In Bayern beispielsweise ist GFA als Teil der Normprüfung in der Staatskanzlei angesiedelt, wobei aber vor allem Kostenfolgen abgeschätzt werden.
  • Brandenburg hat sich auch für eine Verankerung von GFA bei einer Normprüfungsstelle in der Staatskanzlei entschieden.
  • Berlin hat eine unabhängige Normprüfungskommission eingerichtet.
  • In Rheinland-Pfalz beschäftigt sich der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung in Kooperation mit der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer mit GFA.
  • Mecklenburg-Vorpommern hat sich entschieden, beim Justizministerium eine Normprüfstelle zu verankern, die laut Regierungsentwurf zum Gesetz über Verwaltungsmodernisierung für das Land Mecklenburg-Vorpommern neben der Prüfung auf Notwendigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit etc. auch die Auswirkungen auf Frauen und Männer beurteilen sollen.

Einige Bundesländer haben darüber hinaus für ihre Gesetzgebungsverfahren eigene GM-Instrumente zur geschlechterdifferenzierten GFA entwickelt:
  • Sachsen-Anhalt hat als eines der ersten Länder einen Gender-Check in Form einer Arbeitshilfe erarbeitet. In einem Gleichstellungspolitischen Bericht muss in jeder Kabinettvorlage, so auch bei Gesetzesvorhaben, dokumentiert werden, ob und auf welche Weise eine Prüfung gleichstellungspolitischer Auswirkungen erfolgt ist.
  • In Berlin hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe eine Gender-Checkliste sowie eine Arbeitshilfe in Form von Beispielfragen entworfen. Laut Senatsbeschluss vom 8. März 2005 sind bei allen Senatsvorlagen ab dem 1. Juli 2005 die Auswirkungen auf beide Geschlechter zu überprüfen (sog. Gender-Check).
  • Das Land Rheinland-Pfalz hat Prüfkriterien in Form einer Checkliste (siehe Anlage der Drucksache) konzipiert, die auch auf Rechtsetzungsvorhaben anwendbar sind.
SL

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05