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Gesetzesfolgenabschätzung und die Rolle des Parlaments

GFA und die Rolle des Parlaments

Das Parlament als Gesetzgebungsorgan übernimmt mit der Verabschiedung eines Gesetzes die Verantwortung für den Inhalt der Norm.
Eine prospektive GFA, die transparent und nachvollziehbar voraussichtliche Folgen darstellt, ermöglicht den Entscheidungsträgern und –trägerinnen, die Konsequenzen ihrer Entscheidung besser einzuschätzen. Ihre Entscheidung basiert dann auf einer verbesserten Informationsgrundlage.
Die Darstellung der verschiedenen Regelungsalternativen und deren möglichen Folgen zeigt ein Spektrum an politischen Handlungsmöglichkeiten auf. Das Aufzeigen von verschiedenen, faktengestützten Entscheidungsoptionen kann z.B. für Verhandlungen in Ausschüssen genutzt werden. In diesem Sinne stellt die GFA eine Hilfestellung für die Entscheidungsfindung des Parlaments dar. Sie dient der Unterstützung der Politik, nicht ihrer Kontrolle und ersetzt keineswegs die politische Entscheidungs- und Handlungsverantwortung.

Bisher wird das Parlament kaum über die Ergebnisse einer durchgeführten GFA unterrichtet. Das trifft insbesondere für die prospektive GFA zu. Von den Ergebnissen einer prospektiven GFA erfährt das Parlament in der Regel nur dadurch, wenn diese zumindest zum Teil Eingang in die Begründungen der Gesetzesentwürfe finden.
Anders ist dies bei der retrospektiven GFA. Die Ergebnisse einer retrospektiven GFA sind in der Regel über Berichte zu der Umsetzung von Gesetzen enthalten und gelangen so zur Kenntnis des Parlaments. Diese Berichte, die regelmäßig Handlungsempfehlungen beinhalten, ermöglichen es dem Parlament, seiner Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht bezüglich der von ihm verabschiedeten Gesetze wirksam nachzukommen.
Ein aktuelles Beispiel dazu ist der Bericht zur Evaluation der Hartz-Gesetze, der auf einen Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages zurückgeht. Die Evaluationsberichte sind Ende 2005 bzw. 2006 vorzulegen. Die beteiligten Forschungsinstitute hatten die Vorgabe bei der Evaluation die Strategie Gender Mainstreaming zu berücksichtigen.
Soll GFA als modernes Mittel, den politisch-administrativen Prozess der Gesetzgebung unterstützen, ist die Rolle des Parlaments im Prozess der GFA zu stärken.

SL

Weiterführende Literatur:

Bräunlein, Tobias: Integration der Gesetzesfolgenabschätzung ins Politisch-Administrative System der Bundesrepublik Deutschland, 2004, S. 184ff.

Grimm, Christoph: Gesetzesfolgenabschätzung - Möglichkeiten und Grenzen aus Sicht des Parlamentes, Zeitschrift für Rechtspolitik (ZRP) 2000, S. 87-91.

Grimm, Christoph/ Brocker, Lars: Die Rolle der Parlamente im Prozeß der Gesetzesfolgenabschätzung, in: Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) 1999, S. 58-67.

Hadamek, Thomas: Gesetzesfolgenabschätzung - auch eine Sache des Parlaments, in: Zeitschrift für Gesetzgebung 2001, S. 382-386.

Kretschmer, Gerald: Zum Stand der Gesetzesfolgenabschätzung im Deutschen Bundestag, in: Karpen, Ulrich/ Hof, Hagen (Hg.): Wirkungsforschung zum Recht IV - Möglichkeiten einer Institutionalisierung der Wirkungskontrolle von Gesetzen, 2003, S. 15-27.
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05