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Prospektive Gesetzesfolgenabschätzung

Prospektive Gesetzefolgenabschätzung

Die prospektive GFA zum Zeitpunkt der bloßen Regelungsintention dient:
  • der Ermittlung der Notwendigkeit einer rechtlichen Regelung,
  • der Entwicklung von Regelungsalternativen sowie
  • deren vergleichender und bewertender Folgenabschätzung und
  • letztendlich der Erarbeitung der optimalen Regelungsmöglichkeit.
Sie kann bereits durchgeführt werden bevor ein sogenannter Referentenentwurf vorliegt. Als Methode werden zumeist Tests und Planspiele empfohlen. Die prospektive GFA läuft grundsätzlich in drei Phasen ab:

Zunächst ist in der Konzeptionsphase eine Analyse des Regelungsfeldes durchzuführen, zum Beispiel in Form einer Problem-, Ziel- und Systemanalyse. Bei der Entwicklung von Regelungsalternativen ist zu empfehlen, Szenarien des Regelungsumfeldes zu entwerfen, um gedanklich die Rahmenbedingungen vorwegzunehmen, in denen die zukünftige Regelung wirken soll. Dabei ist es aus Gleichstellungsperspektive wichtig, die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männern in ihrer Vielfalt mitzudenken sowie die möglichen Auswirkungen einer Regelung hinsichtlich Gleichstellung der Geschlechter. Dabei ist darauf zu achten, geschlechtsspezifische Verzerrungseffekte zu vermeiden, sog. Gender Bias; z. B. durch die Einbeziehung der Erkenntnisse der Frauen- und Geschlechterforschung.

In der Durchführungsphase sind Expertinnen und Experten sowie Normadressatinnen und Normadressaten zu beteiligen . Bei der Auswahl der Personen ist auf Folgendes zu achten: Die Normadressatinnen und Normadressaten sollten von der Regelung direkt betroffen sein. Dabei ist im Sinne der Zielgruppendifferenzierung darauf zu achten, dass bei der Auswahl der betroffenen Frauen und Männer verschiedene Merkmale wie Herkunft, Alter, Bildungsgrad etc. mitberücksichtigt werden. Die Expertinnen und Experten sollen nicht nur unabhängig sein und verschiedenen Fachdisziplinen angehören und aus unterschiedlichen Bereichen, wie Wissenschaft, Wirtschaft oder Verwaltung etc. kommen, sondern Idealerweise auch die Vielfalt der Frauen und der Männer in den jeweiligen Bereichen widerspiegeln. Die Beteiligung kann z.B. in Rahmen eines Workshops stattfinden. Dieser dient der Prüfung der Regelungsalternativen im Hinblick auf fachliche Richtigkeit, Schlüssigkeit und Vollständigkeit. Die Beteiligten sollen ferner die Regelungsalternativen auf wahrscheinliche Folgen erörtern und beurteilen. Prüfkriterien sind dabei u.a. die Kosten der Umsetzung, Kosten für die Wirtschaft und selbstverständlich auch die Gleichstellungswirkung.

In der Auswertungsphase sind die Ergebnisse der Durchführungsphase systematisch aufzubereiten und zu dokumentieren. Zweck ist es, u.a. Empfehlungen für optimale Regelungsalternativen zu geben und die Konturen einer rechtsförmigen Regelung zu entwerfen. Aufgabe der politischen Entscheidungsebene ist es dann, auf der Grundlage der Ergebnisse der prospektiven GFA die Regelungsalternative auszuwählen, die dann rechtsförmig umgesetzt werden soll.
Eine ausführlichere Darstellung der prospektiven GFA finden sie z.B. in dem Handbuch Gesetzesfolgenabschätzung (GFA) von Carl Böhret/ Götz Konzendorf (2001) sowie in dem Leitfaden zur GFA.
Wenn Sie sich für die retrospektive GFA interessieren, klicken Sie bitte hier.

SL

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05