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Zuwendungen / Vergabe

Zuwendungen und Vergabe

Mit der Verausgabung öffentlicher Haushaltsmittel beeinflussen alle staatlichen Handlungsebenen (Bund, Land, Kommunen) die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern und damit die gesellschaftlichen Geschlechterverhältnisse.

Um dabei die Gleichstellung zu fördern und Gender-Aspekte systematisch zu berücksichtigen, wurde als Teilstrategie des Gender Mainstreaming das Gender Budgeting entwickelt.

Unterschiedliche öffentliche Ausgabearten können für unterschiedliche Ziele eingesetzt werden und unterliegen je eigenen rechtlichen Regelungen. Um Gleichstellungsorientierung bei der Steuerung öffentlicher Ausgaben passgenau und wirksam umsetzen zu können, sind folgende Ausgabenarten zu unterscheiden:

Zuwendungen

Zuwendungen sind nicht oder nur bedingt rückzahlbare Leistungen der öffentlichen Hand zur Erfüllung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Die Zuwendung gebende Stelle erhält in der Regel keine unmittelbare Gegenleistung. Mehr zur gleichstellungsorientierten Gestaltung von

Vergabe öffentlicher Aufträge

Bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags erhält die Auftrag gebende Stelle eine definierte unmittelbare Gegenleistung. Dies kann z.B. die Erstellung einer öffentlich genutzten Straße oder eines Gebäudes, die Beschaffung oder Wartung eines Computersystems oder ein Forschungsbericht (Forschungsvergabe) sein. Mehr zur Berücksichtigung von Gleichstellungskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

Gesetzliche Pflichtleistungen

Bei vielen öffentlichen Leistungen sind durch entsprechende Leistungsgesetze die Voraussetzungen unter denen eine Leistung zu gewähren ist, genau definiert. Im Gegensatz zu Zuwendungen und zur öffentlichen Auftragsvergabe ist der Entscheidungsspielraum der Verwaltung relativ gering. Die Förderung von Gleichstellung muss daher vor allem bei der Gestaltung der Rechtssetzung und einer gleichstellungsorientierten Folgenabschätzung ansetzen.

JG
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05