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Zuwendungen

Zuwendungen

Zuwendungen sind ein Mittel des Staates, politische Ziele mit Hilfe finanzieller Anreize zu verfolgen. Bei der Gestaltung von Zuwendungen besteht einen vergleichsweise großer Handlungsspielraum für die Zuwendung gebende Stelle. Daher sind Zuwendungen ein bevorzugtes Mittel politischer Gestaltung. Auch für die Umsetzung des Querschnittziels „Gleichstellung im Geschlechterverhältnis“ ist dieses Handlungsfeld daher zentral.

Zuwendungen sind nicht oder nur bedingt rückzahlbare Leistungen der öffentlichen Hand zur Erfüllung von Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen. Durch Zuwendungen werden beispielsweise wissenschaftliche, kulturelle oder soziale Zwecke finanziell gefördert. Auch die Förderung der Wirtschaft oder die Gleichstellung von Frauen und Männern (z.B. Maßnahmen zur Umsetzung von Gender Mainstreaming oder Förderungen für benachteiligte Zielgruppen) können Hauptzweck einer Zuwendung sein.
Zuwendungen sind Mittel der öffentlichen Verwaltung, die an natürliche oder juristische Personen außerhalb der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltungen vergeben werden. Zuwendungen sind von gesetzlichen Pflichtleistungen zu unterscheiden, da es keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung von Zuwendungen gibt. Anders als bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags erhält die Zuwendung gebende Stelle keine unmittelbare Gegenleistung. Eine kurze Übersicht zum Zuwendungsrecht finden Sie in einer Publikation (Seiten 28-34) des Bundesministerium der Finanzen.
Bei der Gestaltung von Zuwendungsbedingungen (Verwaltungsvorschriften, Förderrichtlinien, Nebenbsteimmungen etc.) und bei der Entscheidung über Zuwendungen hilft die Strategie des Gender Mainstreaming, Gleichstellungsfragen systematisch mit zu denken. Da Zuwendungen einen wesentlichen Bestandteil öffentlicher Haushalte ausmachen, ist die systematische Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen bei Zuwendungen auch ein wichtiges Element der Teilstrategie Gender Budgeting. Gender Budgeting fokussiert insbesondere die gender-bezogene Analyse sowie die gleichstellungsorientierte Bewertung und Gestaltung der Verteilung von Ressourcen.

Die Berücksichtigung von Gender-Aspekten mit dem Ziel der Gleichstellung ist bei der Gestaltung von Zuwendungen aus den folgenden Gründen notwendig:
  1. Eine gleichstellungsorientierte Gestaltung von Zuwendungen wirkt Benachteiligungen auf Grund des Geschlechts entgegen und ist ein Beitrag zu Gerechtigkeit in den Geschlechterverhältnissen.
  2. Durch die differenzierte Berücksichtigung der Lebensverhältnisse und Lebenslagen von Frauen und Männern lassen sich Zuwendungen zielgenauer gestalten, effizienter einsetzen und so bessere fachliche Ergebnisse erzielen.
  3. Die Förderung der Gleichstellung ist ein rechtsverbindlicher Auftrag an staatliches Handeln.
Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt auf der Grundlage von Zuwendungensbedingungen, die in Fördervorschriften von der jeweiligen Verwaltungsebene festgelegt werden. Häufig werden verschiedene Zuwendungsverfahren, die zu einem gemeinsamen Ziel beitragen sollen, in einem Förderprogramm zusammengefasst, das die Ziele und den Beitrag der einzelnen Zuwendungs- bzw. Förderverfahren beschreibt. Das finanzielle Gesamtvolumen für einen Zuwendungszweck wird durch den Beschluss über den jeweiligen Haushalt bestimmt.

Eine Reihe von Zuwendungsvorschriften enthält bereits Zielvorgaben zur Förderung der Gleichstellung oder zur Umsetzung von Gender Mainstreaming. Thematisch decken diese Zuwendungsvorschriften ein breites Spektrum von Sachgebieten ab wie z.B. Infrastruktur, Beschäftigung, Jugendhilfe, Bildung, Kultur und Wissenschaft. Insbesondere die Europäischen Strukturfonds sind ein Beispiel für die Verankerung von Gender Mainstreaming in einem großen und wichtigen Zuwendungsbereich.

Um Gender-Aspekte im Handlungsfeld Zuwendungen zu ermitteln, lassen sich einleitend folgende drei zentrale Fragen stellen:

  • Welche Wirkung auf die Lebensverhältnisse von Menschen ist mit den Zuwendungen beabsichtigt?
  • An welche Personen (Zielgruppe(n)) richten sich Zuwendungen? Gibt es Unterschiede zwischen Männern und zwischen Frauen in der Zielgruppe hinsichtlich der Repräsentation, Ressourcen, Lebensbedingungen und Werten und Normen?
  • Wer profitiert direkt und wer profitiert indirekt von den Zuwendungen?

Gleichstellungsorientierung im EFRE: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Wie Sie bei der Gestaltung von Zuwendungen systematisch Gender-Aspekte und das Ziel der Gleichstellung im Sinne von Gender Mainstreaming berücksichtigen können, finden Sie hier.

JG
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05