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Daten erheben

Erheben

Wird eine neue Erhebung geplant, ist es wichtig, schon beim Forschungsdesign mit Genderkompetenz vorzugehen. Weist die Stichprobe möglicherweise eine geschlechtsbezogene Verzerrung auf? Betreffen die Hauptvariablen Männer und Frauen unterschiedlich? Auch für die Erhebungsmethoden sollten Gender-Effekte ausgeschlossen werden; beispielsweise wurde für Interviews festgestellt, dass besonders bei sensiblen Themen das Geschlecht der Interviewenden eine Rolle spielt.
Amtliche Daten stammen häufig nicht aus gesondert durchgeführten Erhebungen, sondern aus laufenden Prozessen wie der Personalentwicklung oder der Facharbeit. Im Folgenden finden Sie Hinweise zu solcher Erhebungen interner Personaldaten und externer personenbezogene Daten.

Erhebung interner Personaldaten

Um die Potenziale der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter optimal zu nutzen und ihre Arbeitszufriedenheit zu erhöhen, ist es notwendig, mögliche Diskriminierungen zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern. Erfolgreiche Personalentwicklung braucht daher genauere Informationen zur aktuellen Situation von Frauen und Männern in einer Organisation. Dies ist nur dann möglich, wenn Personaldaten konsequent und systematisch geschlechterdifferenziert und genderkompetent erhoben werden.

Für den öffentlichen Dienst des Bundes ist die geschlechterdifferenzierte Erhebung mittlerweile rechtlich vorgegeben, da die Datenerhebung über die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an die Regelungen des Bundesgleichstellungsgesetzes angepasst wurden (Vgl. Gleichstellungsstatistikverordnung vom 18. Juni 2003). Auf Grundlage dieser Verordnung werden Daten erhoben, die für eine gleichstellungsorientierte Personalentwicklung von zentraler Bedeutung sind, wie zum Beispiel:
  • Fortbildung: Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen (§1 Abs. 1 Nr. 6).
  • Beförderung: Übertragung leitender Funktionen (...) im Vergleich mit den entsprechenden Bewerbungen und Wahlvorschlägen (§1 Abs. 1 Nr. 7).
  • Personalbeurteilung: Gesamtzahl der (...) dienstlich Beurteilten im Vergleich mit der Anzahl der Beschäftigten, die Spitzennoten erhalten haben, gegliedert nach Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen sowie nach Art und Umfang der Beschäftigung; (...) (§1 Abs. 1 Nr. 8).
Für eine optimale Personalentwicklung werden zudem Daten benötigt, die nach weiteren Merkmalen wie beispielsweise Alter und familiärer Situation differenziert erhoben werden. Die Aufschlüsselung personenbezogener Daten hinsichtlich weiterer Strukturmerkmale muss allerdings dort ihre Grenzen finden, wo Personenbezüge hergestellt werden können. Hier sind Datenschutz und spezielle Persönlichkeitsrechte zu achten.

Erhebung externer personenbezogener Daten

Für eine zielgruppendifferenzierte und gleichstellungsorientierte Facharbeit werden ausschließlich anonymisierte Daten benötigt. Viele Verwaltungen und andere Organisationen erheben auch selbst externe Daten, um ihre Facharbeit besser steuern zu können. Beispielsweise wird statistisch erfasst, wie viele Personen öffentliche Einrichtungen wie eine Stadtteilbibliothek nutzen. Wenn solche Datenerhebungen nach dem Geschlecht und ggf. nach weiteren Strukturmerkmalen differenziert erhoben werden, lässt sich feststellen, welche Männer und welche Frauen das jeweilige Angebot nutzen und wer von dem Angebot bislang nicht erreicht wird. Bei der Festlegung von Erhebungsmerkmalen sollte darauf geachtet werden, dass diese die vielfältigen Lebensweisen von Frauen und Männern erfassen können. Beispielsweise ist die Frage nach dem Familienstand (mit den Antwortkategorien verheiratet, ledig, verwitwet, geschieden) nur begrenzt aussagekräftig; dagegen wäre eine Frage nach Lebensformen produktiver (vgl. ISOE 2005:9). Auf Grundlage dieser Informationen ist es dann zum Beispiel möglich, zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln, um die Zahl der Besucherinnen und Besucher einer Einrichtung zu erhöhen.

Liegen keine guten Daten vor oder sind Erkenntnisse gewünscht, die über deren Aussagekraft hinausgehen, ist eine gesonderte empirische Erhebung sinnvoll. Wenn dabei ein Forschungsauftrag an Dritte vergeben wird, muss bei der Forschungsvergabe deren Genderkompetenz gesichert werden und die kompetente Berücksichtigung der komplexen Lebenslagen von Frauen und Männern einen Bestandteil des Vertrags darstellen. Dazu finden Sie Hinweise im Handlungsfeld Ressortforschung. Zudem ist eine "Arbeitshilfe Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben (Ressortforschung)" der Bundesregierung entwickelt worden, die entsprechende Prüfungen erleichtern kann. Hinweise enthält auch "Wie kommt Gender in die Forschung?" des österreichischen Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur.



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erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05