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Herausforderungen

Föderales Finanzgefüge der Bundesrepublik

Im föderalen Aufbau der Bundesrepublik ist es begründet, dass in zahlreichen Sachgebieten Zuständigkeitsverflechtungen und finanzielle Abhängigkeiten zwischen mehreren Ebenen (Bund, Bundesländer, Kommunen) bestehen. Hierbei kommt es häufig vor, dass Regelungen auf einer Ebene zu Aufgaben, Kosten und weiteren ressourcenwirksamen Effekten auf einer anderen Ebene führen. Die in vielen Fällen ohnehin schwierige gender-bezogen Wirkungsanalyse finanzwirksamer Entscheidungen ist dadurch zusätzlich erschwert. Beispielsweise verpflichtet der Bund die Kommunen für alle Kinder über 3 Jahre einen Betreuungsplatz anzubieten. Der Bund hat aber keinen Einfluss auf den Betreuungsumfang und auf die Höhe der Kostenbeteiligung. Die ressourcenwirksamen Folgen dieser Regelung sind also nicht ohne weiteres abzuschätzen. Auch hat die Ebene, in deren Haushalt bestimmte Leistungen sich abbilden, in vielen Fällen keine Möglichkeit für eine gleichstellungsorientierte Umsteuerung, da sie für die zu Grunde liegenden Regelungen nicht zuständig ist. Ähnliche Probleme ergeben sich in Bezug auf die Sozialversicherungssysteme. Die großen Zuschüsse etwa aus dem Bundeshaushalt können nur unter Mitarbeit der jeweiligen Sozialversicherungsträger einer genderbezogen Wirkungsanalyse unterzogen werden.

Verschiedene Haushaltsverfahren

Weite Teile der öffentlichen Haushalte werden nach wie vor mit Hilfe der kameralistischen Haushaltsführung abgewickelt. Diese Technik der Haushaltsführung erschwert generell die Ermittlung der tatsächlich anfallenden Kosten für eine öffentliche Leistung. Damit fehlt die wichtigste Voraussetzung für eine regelmäßige Analyse der Nutzung öffentlicher Ausgaben. Im Rahmen der kameralistischen Haushaltsführung kann daher eine gender-bezogene Aufschlüsselung der Nutzung öffentlicher Ausgaben nur mit vergleichsweise großem Aufwand durchgeführt werden. Da es sich hierbei um ein Kernstück von Gender Budgeting handelt, ist es nicht verwunderlich, dass vor allem in Institutionen mit einer anderen Haushaltsführung Aktivitäten zur Umsetzung von Gender Budgeting zu verzeichnen sind.

In der Bundesrepublik Deutschland haben vor allem viele Kommunen ihre Haushaltsführung auf eine leistungsbezogene Budgetierung bzw. einen Produkthaushalt umgestellt. Diese Art der Haushaltsführung basiert auf der Ermittlung/Festlegung bestimmter Zuschüsse für eine definierte Leistung/ein definiertes Produkt. Begleitend werden in der Regel Verfahren zur Erhebung der Nutzerinnen und Nutzer der Leistungen eingerichtet. Wenn diese Erhebung der Nutzerinnen und Nutzer gender-bezogen erfolgt, liegen alle Vorausetzungen für die gender-bezogene Aufschlüsselung der Nutzung öffentlicher Ausgaben vor. Im Zuge der Verwaltungsmodernisierung ist vorgesehen, in den einzelnen Sachgebieten Indikatoren für die Bewertung des Ist-Zustandes und für die Erreichung von gesetzten politischen Ziele zu definieren und regelmäßig zu erheben. Wenn bei diesen Indikatoren Gleichstellungsaspekte integriert werden, ist eine regelmäßige, kleinteilige und faktenbasierte Bewertung von (fach-)politischen Strategien in Bezug auf ihren Beitrag zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern möglich.

JG
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 23.04.2010 08:07