Haushalt

Gender Budgeting als Teil von Gender Mainstreaming bei finanzwirksamen Entscheidungen der öffentlichen Hand

Im aktuellen Diskurs wird Gender Budgeting häufig als Verfahren zur systematischen Analyse und Gestaltung der öffentlichen Haushaltspolitik mit dem Ziel der Gleichstellungsorientierung verstanden.

Dabei werden alle haushaltspolitischen Entscheidungen, Maßnahmen, Programme und Gesetze sowie die Haushaltspläne auf ihre Auswirkungen auf die verschiedenen Frauen und Männer überprüft.

Auf Grundlage dieser Analyseergebnisse wird das gesamte Haushaltsverfahren mit dem Ziel der Realisierung der gleichstellungsorientierten Ressourcenverwendung umgestaltet. Eingeschlossen sind erforderliche Umstrukturierungen der Einnahme- und Ausgabeverfahren.


Dieser Fokus auf die öffentliche Haushaltspolitik ergibt sich aus drei Gründen:
  1. Es sind in erster Linie politische Einheiten wie Staaten, Bundesländer oder Kommunen die sich auf die Strategie Gender Mainstreaming verpflichtet haben. Die Entscheidung über Finanzen ist in diesen Einheiten ein entscheidendes Mittel für politische Steuerung und muss deshalb in eine umfassende Gleichstellungsstrategie einbezogen werden.

  2. Die öffentlichen Haushalte haben ein erhebliches gesamtwirtschaftliches Gewicht und bedeutende Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen individueller Entscheidungen. Sie müssen daher unbedingt in eine Gender Mainstreaming Strategie in der Wirtschaftspolitik einbezogen werden.

  3. Öffentliche Ausgaben und Einnahmen sind im Gegensatz zu den finanziellen Geldströmen der Privatwirtschaft der politischen Gestaltung leichter zugänglich.

Das allgemeine Ziel von Gender Budgeting ist eine gleichstellungsorientierte Ressourcenverteilung in allen Bereichen der Ressourcenallokation.

Bezogen auf finanzwirksame Entscheidungen der Politik bedeutet dies eine geschlechtergerechte Haushaltspolitik, die sowohl öffentliche Einnahmen und Ausgaben als auch wirtschaftspolitische Regelungen und Maßnahmen umfasst. Die Gender-Perspektive soll in jede Phase haushaltspolitischer Entscheidungen integriert und in die Aufstellung von Haushaltsplänen einbezogen werden. Damit einher geht eine Veränderung der Prioritätensetzung, die sich an der Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ausrichtet.

Bei diesem Fokus auf öffentliche Haushaltspolitik ist zu beachten, dass das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan der jeweiligen Einheit in weiten Teilen schon durch andere finanzwirksame Entscheidungen (Gesetze, Beschlüsse, Programme etc.) vorbestimmt ist. Die gender-bezogene Analyse und gleichstellungsorientierte Ressourcenverwendung soll sich auch auf alle diese finanzwirksamen Entscheidungen beziehen.

Dabei ist es eine Entscheidung innerhalb der Implementierungsstrategie der jeweiligen politischen Einheit, ob die finanziellen Folgen eines neuen Gesetzes (z.B. zur Kinderbetreuung) unter der Bezeichnung Gender Budgeting oder mit anderen Mitteln des Gender Mainstreaming (z.B. Folgenabschätzung mit der Arbeitshilfe Rechtsetzung der Bundesregierung) gleichstellungsorientiert bewertet werden.

JG
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 23.04.2010 08:14