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Hintergrund und Entwicklung

Gender Budgeting ist im internationalen Kontext der wirtschaftlichen Globalisierung entstanden. Länder aus dem Commonwealth haben als erste Schritte zur Umsetzung von Gender Budgeting unternommen.

Mit diesem Ansatz reagierte die Gleichstellungspolitik zunächst auf die einhergehenden Umstrukturierungen und verordneten Strukturanpassungsprogramme - konkret auf die damit verbundene Reduzierung staatlicher Aufgaben. Die Privatisierung von Aufgaben fand in zweifacher Hinsicht statt: Ein Teil der Aufgaben wird der marktorientierten Dienstleistungswirtschaft übertragen, ein anderer Teil der unbezahlten Arbeit der Privatsphäre überlassen.

Da Frauen nach wie vor den größten Teil der privaten unbezahlten Versorgungsarbeit leisten, fallen ihnen die verlagerten Aufgaben als zusätzliche Belastung zu oder die Aufgaben können überhaupt nicht mehr wahrgenommen werden, was i.d.R. erhebliche negative Konsequenzen für die Familien und die gesamte Gesellschaft hat.

Der Ausgangspunkt von Gender Budgeting war also eine ökonomisch fundierte Kritik an bestimmten wirtschaftspolitischen Maßnahmen und ihren negativen Folgen für Frauen in der Arbeitsmarkt-, Familien- und Sozialpolitik. Da die genannten wirtschaftspolitischen Entscheidungen i.d.R. auch mit größeren Umstrukturierungen der öffentlichen Haushalte verbunden waren, wurde die gleichstellungsorientierte Analyse auf die öffentlichen Haushalte ausgedehnt. Dabei wurden sowohl die Einnahmeseite (vor allem die Steuerpolitik aber auch andere Abgaben) als auch die Ausgabenseite (Ausgaben für Personal, Leistungsgesetze, Zuwendungen im Rahmen von Programmen und Projekten) betrachtet.

Die makroökonomische bzw. volkswirtschaftliche Dimension einer gender-orientierten Ressourcenanalyse und gleichstellungsorientierten Steuerung findet in einigen aktuellen Definitionen von Gender Budgeting nur noch am Rande oder gar keine Erwähnung.

Die häufig zu findende Einschränkung von GB auf eine genderbezogene Analyse und gleichstellungsorientierte Gestaltung öffentlicher Haushalte ist i.d.R. der Logik des jeweiligen politischen Handlungskontextes geschuldet. Dies lässt sich beispielsweise an der Entschließung des Europäischen Parlaments zu GB (P5_TA(2003)0323) ablesen. Zur Begriffsbestimmung heißt es dort:

„... Gender Budgeting [ist] die Anwendung von Gender Mainstreaming im Haushaltsverfahren, ... dies [beinhaltet] eine geschlechterspezifische Bewertung der Haushaltspolitik, das heißt die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in sämtliche Ebenen des Haushaltsverfahrens und die Umstrukturierung von Einnahmen und Ausgaben mit Blick auf die Förderung der Geschlechtergleichstellung.“

In der selben Entschließung „unterstreicht [das EP], dass die makroökonomische Politik zur Verringerung oder Vergrößerung der Geschlechterdiskrepanz in Form von Wirtschaftsressourcen und Wirtschaftsmacht, allgemeiner und beruflicher Bildung und Gesundheit beitragen kann“ und bezieht so die makroökonomische Perspektive aller politischen Entscheidungen mit ein.

Mit dieser Entschließung ging es nicht darum, makroökonomische Fragen aus der systematischen gender-bezogenen Analyse und gleichstellungspolitischen Bewertung auszuschließen, sondern um den bisher vernachlässigten Bereich der Haushaltspolitik in diese systematische Analyse und Bewertung mit einzubeziehen. Dabei ist insgesamt zu berücksichtigen, dass die EU schon sehr aktiv bei der gleichstellungspolitischen Bewertung von volkswirtschaftlichen Fragen ist (Europäische Beschäftigungsstrategie, Europäischer Sozialfonds).


JG
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 23.04.2010 08:13