Umsetzung in Haushaltsverfahren
Die Umsetzung von Gender Budgeting im Haushaltsverfahren muss vor Allem eines leisten:
Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung muss ein höheres Gewicht im Prozess der Zielabwägung erhalten. Hierzu ist das Verfahren der Vorbereitung der Entscheidung über den Haushalt umzugestalten. Folgende Schritte leisten dazu einen Beitrag:
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Bei der Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen der einzelnen fachlichen Aufgaben werden wichtige Informationen gewonnen. Diese Informationen müssen so aufbereitet werden, dass sie rechtzeitig bei der Vorbereitung und Entscheidung über den Haushalt als aussagefähige Steuerungsinformation zur Verfügung stehen.
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In den Beteiligungs- und Anhörungsverfahren zum Haushalt werden gezielt Gleichstellungsfragen bei der Ressourcenverteilung gestellt und Gleichstellungsakteure integriert.
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Die Erklärung zum Haushalt wird gleichstellungsorientiert gestaltet. D.h. durch die Darstellung der Beiträge des Haushalts zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung legt die Regierung zu diesem Thema Rechenschaft ab und verleiht ihm angemessenes Gewicht und öffentliche Aufmerksamkeit.
Daneben ist die Ausführung, Abrechnung und Kontrolle des Haushalts so zu gestalten, dass die anfallenden Informationen den Verantwortlichen für die einzelnen fachlichen Aufgaben zeitnah zur Verfügung stehen, um eine gleichstellungsorientierte Bewertung vorzunehmen.
Für den Bundeshaushalt wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet, die seit Oktober 2007 vorliegt.