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Rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen

In der Bundesverwaltung und den Gerichten des Bundes ist mit dem neuen Gleichstellungsgesetz ein veränderter Rahmen geschaffen worden, um die bisherigen Gleichstellungsbemühungen mit Leben zu füllen. Nach §2 des BGleiG sind alle Beschäftigte mit Leitungsaufgaben verpflichtet, Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Im §11 ist geregelt, dass nicht nur die Personalverwaltung sondern jede Person mit Vorgesetztenaufgaben zur Umsetzung des Gleichstellungsplans verpflichtet ist. Damit soll sichergestellt werden, dass jede Führungskraft sich an einer gleichstellungsorientierten Personalentwicklung orientiert und Gender-Aspekte zum alltäglichen Element der Personalführung werden.

Dass damit nur der rechtliche Rahmen neu justiert wird und daraus nicht per se eine stärkere Umsetzung von Gleichstellung in die Praxis folgt, zeigen aktuelle Studien zur betrieblichen Frauenförderung in Deutschland. Eine wirkliche Veränderung bestehender Strukturen scheint nur möglich, wenn die ökonomisch, technisch und autoritativ-administrative verankerte Arbeitsteilung der Geschlechter in den täglichen Aushandlungsprozessen aufgebrochen wird. Das Bundesgleichstellungsgesetz schafft hierfür in der Bundesverwaltung günstigere Voraussetzungen als die freiwillige Vereinbarung der Bundesregierung mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft in der Privatwirtschaft.

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:05