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Ziele und Politikfelder von Gleichstellungspolitik in der Schweiz

Ziele und Politikfelder von Gleichstellungspolitik in der Schweiz

Hintergrund

Im schweizerischen Bundesstaat sind die Zuständigkeiten für die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann auf verschiedene staatlichen Ebenen verteilt. So sind primär die Kantone für gleichstellungsrelevante Politikbereiche wie der Bildung, der sozialen Sicherheit oder der Gesundheit zuständig. Der Bund hat demnach nur bedingt Kompetenzen für eine umfassende Gleichstellungspolitik, welche die Zuständigkeitsbereiche der Kantone einschließen würde (Schläppi 2003: 14). Um der Komplexität der Aufgabe in einem föderalistischen Staat wie der Schweiz gerecht zu werden, ist ein Zusammenspiel der einzelnen staatliche Ebenen nötig.

Entwicklung seit den 80er Jahren

1981 wird in einer Volksinitiative der Gleichstellungsartikel «Gleiche Rechte für Mann und Frau» vom Stimmvolk angenommen und in der Bundesverfassung verankert. Neben dem Verbot der direkten und indirekten Diskriminierung wird im Verfassungsartikel auch ausdrücklich die Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung in allen Lebensbereichen, namentlich in Familie, Bildung und Erwerbsleben aufgeführt (Michel/ Imboden 2003: 37f). Damit wurde ein Prozess in Gang gebracht, der in den folgenden Jahren nicht nur dazu führte, dass Gleichstellungsaktivitäten ausgeweitet und intensiviert wurden, sondern damit einhergehend war ein sozialer Wandel zu beobachten: Traditionelle Geschlechterrollen wurden in Frage gestellt und immer weniger Menschen lebten nach dem bürgerlichen Ernährermodell. Das 1985 vom Volk angenommene Eherecht geht vom Grundprinzip der gleichberechtigten Partnerschaft aus und sieht die gemeinsame Verantwortung der Eheleute für Kinder und Familienunterhalt vor (Violi/ Keller 2001: 8).
In den 90er Jahren ist die Gleichstellungspolitik durch Institutionalisierung und Professionalisierung geprägt. 1996 tritt das Gleichstellungsgesetz (GlG) in Kraft. Zentraler Punkt ist ein allgemeines Diskriminierungsverbot im Bereich der Erwerbsarbeit. Sexuelle Belästigung wird als besondere Diskriminierung in einem separaten Artikel des Gesetzes verboten (Eidgenössische Kommission für Frauenfragen 2000: 9). Das Gesetz enthält auch Maßnahmen zur Durchsetzung der Lohngleichheit. So werden Finanzhilfen für Gründungen von Beratungsstellen und Projekten im Bereich der beruflichen Gleichstellung bereitgestellt (Michel/ Imboden 2003: 40).
Auch zahlreiche Gesetzesrevisionen in den Sozialversicherungen wie Alters und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV), Berufliche Vorsorge Gesetz (BVG) und Mutterschaftsversicherung zielten auf die Beseitigung der rechtlichen Ungleichheiten von Frauen ab (Simoneschi-Cortesi 2006: 13).

Aktuelle Ziele der Gleichstellungspolitik

2003 wurde im Auftrag des Bundesrates eine Fachstelle gegen Gewalt (FFG) geschaffen, welche bei dem Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EGB) angegliedert ist. Schwerpunktthemen sind die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und/ oder der Gewalt in Paarbeziehungen. Unterstützend hat die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) Kampagnen gegen häusliche Gewalt geführt und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Wirkung der verschiedenen kantonalen Projekten gegen Gewalt in der Partnerschaft und Familie zu verbessern (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann 2008).

Das Gesetz zur Mutterschaftsentschädigung (MSE) ist seit dem 1. Juli 2005 in Kraft. Während dem Mutterschaftsurlaub erhalten erwerbstätige Mütter während 14 Wochen 80% ihres Lohnes, höchstens 172 Franken pro Tag. Der Anspruch erlischt vorzeitig, wenn die Arbeit vor Ablauf des Urlaubs wieder aufgenommen wird. Weitergehende Regelungen aus Gesamtarbeitsverträge bleiben bestehen (Bundesamt für Sozialversicherungen 2008).

„Logib“ ist ein Selbsttest zur Überprüfung der Lohngleichheit, welcher vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegeben wurde. Mit diesem neu entwickelten Lohngleichheitsinstrument kann untersucht werden, ob Unternehmen Lohngleichheit gewährleisten oder nicht. Die Berechnung erfolgt mittels einer statistischen Regressionsanalyse. Dabei wird berechnet, wie sich lohnrelevante Faktoren wie zum Beispiel Qualifikation oder Funktion auf den Lohn auswirkt (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG: Logib).

StSch
 
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:06