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Einschätzungen zur Schweizer Gleichstellungspolitik

Einschätzungen zur Schweizer Gleichstellungspolitik

Evaluation des Gender Mainstreaming-Prozesses

Der Bundesrat beauftragte im Jahr 2001 die interdepartementale Arbeitsgruppe „Folgearbeit zur 4. UNO-Weltfrauenkonferenz“ damit, geeignete Controllinginstrumente und -verfahren zur regelmäßigen Überprüfung der Verwaltungstätigkeit im Hinblick auf die Gleichstellung zu entwickeln.
Der erarbeitete Bericht der Arbeitsgruppe besagt, dass die gegenwärtige Politik des Bundes meist geschlechterblind, gelegentlich geschlechtsbezogen, praktisch aber nie auf eine echte und umfassende Gleichstellung der Geschlechter gerichtet ist (Gender Mainstreaming in der Bundesverwaltung 2003: 3ff). Des Weiteren geht aus einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) aus dem Jahre 1999 hervor, dass das Bewusstsein für Gleichstellungsfragen in der Bundesverwaltung nur punktuell vorhanden ist und dass es lediglich ein Netz von Personen gibt, die über die nötigen Kompetenzen und Erfahrungen sowie über das Bewusstsein verfügen (Gender Mainstreaming in der Bundesverwaltung 2003: 7). Die Arbeitsgruppe „Folgearbeit zur 4. UNO-Weltfrauenkonferenz“ schlägt für eine nachhaltige Verbesserung dieser Situation nicht nur umfangreiche Informations- und Bildungsmaßnahmen, sondern auch Maßnahmen auf struktureller Ebene vor. Außerdem sollen weiterhin gezielte punktuelle Gleichstellungsmaßnahmen (z.B. Frauenförderung) diesen Prozess unterstützen.

NGOs

Die NGO-Koordination Post-Beijing und die Schweizer Sektion von Amnesty Internation haben 2008 einen Schattenbericht (NGO Schattenbericht 2008) zum dritten Bericht der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zusammengestellt. Darin wird ausgeführt, dass trotz verschiedener Maßnahmen und Anstrengungen Gleichberechtigung in der Schweiz noch lange nicht erreicht ist. Deshalb ist die Thematisierung der Gleichberechtigung, wie auch die Sensibilisierung der Behörde, zuständiger Instanzen und der breiten Bevölkerung von zentraler Bedeutung (NGO-Schattenbericht 2008: 4).
Aus dem Bericht geht hervor, dass verschiedene Einrichtungen zur Förderung der Gleichstellung sowohl auf nationaler wie auch kantonaler Ebene zurückgestuft werden, sei dies durch Kürzung finanzieller beziehungsweise personeller Ressourcen, Reduzierung des Zuständigkeitsbereichs oder gänzlichen Auflösung dieser Stellen. Des Weiteren könnte vor allem das Bildungswesen durch die systematische Einbindung von Gleichstellungsthemen in Bildungsprogrammen wichtige Verbesserungen erzielen. Kritisch beurteilt wird die Regelungen um den Mutterschaftsurlaub:-Trotz Mutterschaftsentschädigung gibt es in der Realität diverse Lücken und die Realisierung des Vaterschaftsurlaubs ist noch nicht weit fortgeschritten. Zur effektiven Bekämpfung des Frauenhandels mangelt es an Rechtssicherheit und einer einheitlichen Umsetzungsregelung des Opferschutzes .
Speziell von struktureller Diskriminierung sind Migrantinnen betroffen, besonders im Zugang zu Bildung, in der Arbeitswelt oder in der sozialen Sicherheit. Der politische Diskurs um die Rechte von Migrantinnen ist zudem oft von rassistischen Stereotypen geprägt (NGO Schattenbericht 4f).

Wissenschaft

Zum aktuellen Zeitpunkt konnten keine wissenschaftlichen Einschätzungen zur Gleichstellungspolitik gefunden werden.
2007 hat sich der Bundesrat über ein neues Nationales Forschungsprogramm (NFP 60) mit dem Titel „Perspektiven einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik in der Schweiz“ geeinigt. Das NFP hat zum Ziel - mittels empirischer Untersuchungen von gleichstellungsrelevanten Politiken - Erkenntnisse über Ursache der Persistenz von Gleschlechterungleichheiten zu gewinnen und Grundlagen für eine nachhaltige Gleichstellungspolitik zu erarbeiten. Der Rahmenkredit beträgt 8 Millionen Schweizer Franken für die Forschungsdauer von 3 Jahren.

StSch
 
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:06