Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Der Deutsche Bundestag hat am 29. Juni 2006 mit großer Mehrheit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beschlossen. Der Verabschiedung dieses Gesetzes war ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren vorausgegangen. Seit dem 18.08.2006 ist das AGG in Kraft und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat ihre Arbeit aufgenommen.

Das AGG zielt darauf ab, Benachteiligungen im Arbeitsleben und im allgemeinen Geschäftsleben, wie z.B. bei der Vermietung von Wohnraum zu verhindern. Darüber hinaus bietet es rechtliche Möglichkeiten, Folgen schon eingetretener Benachteiligung zu beseitigen. Es verfolgt den Anspruch, vor umfassender Diskriminierung zu schützen, also vor Benachteiligung aufgrund folgender "Merkmale":

  • “Rasse“ oder ethnischer Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion oder Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter und
  • sexueller Identität.

Der Abbau von Diskriminierung ist ein wichtiges Ziel von Gleichstellungspolitik und damit auch ein Ziel der Strategie Gender Mainstreaming (GM). Das AGG fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern in unterschiedlichen Lebenslagen und ist insofern ein weiterer rechtlicher Rahmen für die Umsetzung von GM.

Das Antidiskriminierungsrecht vollzieht durch diese Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland eine wichtige Entwicklung: Bislang bestehender Diskriminierungsschutz wird durch das AGG erweitert, zum Teil vereinheitlicht und gestärkt. In Deutschland gab es bisher hauptsächlich Regelungen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und aufgrund von Behinderung im Arbeitsleben. Einen einheitlichen und umfassenden Diskriminierungsschutz von Frauen und von Männern im Zusammenhang mit anderen Merkmalen wie Alter, Behinderung oder sexueller Identität gab es weder im Arbeitsleben noch im allgemeinen Geschäftsleben. Die Regelungen des AGG reagieren damit auf Erfahrungen aus der Praxis und Erkenntnisse aus der Wissenschaft, dass sich Diskriminierung nicht vom Kontext und von spezifischen Lebensbedingungen trennen lässt: Alle Frauen und alle Männer haben eine Herkunft, ein Alter, eine Religion oder Weltanschauung, unterschiedliche seelische, körperliche und geistige Kapazitäten sowie eine sexuelle Identität, die ihr Leben prägen. Das Ziel des AGG ist es, diese vielfältigen Lebenslagen anzuerkennen und rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, dass daran keine Nachteile geknüpft werden. Der dadurch angestrebte Diskriminierungsschutz soll dazu führen, dass Zugang zu und Teilhabe am Arbeitsleben und dem allgemeinen Geschäftsleben nicht ein Privileg Einzelner bleibt, sondern Normalität für alle wird.

Auf unserer Website finden Sie Informationen zu:

Verhältnis des AGG zur Strategie Gender Mainstreaming

Europäischer Hintergrund des AGG

Neuerungen für den öffentlichen Dienst

Ziele des AGG

Struktur und Inhalte des AGG


Hier finden Sie weiterführende Literatur und Links.

Hier finden Sie eine druckfreundliche pdf-Version des gesamten Textes.

SL
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 10.05.2012 08:16