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Ziele und Politikfelder von Gleichstellungspolitik in Dänemark

Ziele und Politikfelder von Gleichstellungspolitik

Hintergrund

Dänemark gehört zu den skandinavischen Wohlfahrtsstaaten sozialdemokratischer Prägung, gleichzeitig steht es für ein egalitäres Geschlechterregime. In einem sozialdemokratischen Wohlfahrtsregime sind Sozialleistungen universalistisch: Sie knüpfen an die Staatsbürgerschaft an und haben das Ziel, für alle Bürger und Bürgerinnen ein hohes Maß an Teilhabe- und Einkommensgleichheit herzustellen. In einem konservativen Wohlfahrtsregime wie in Deutschland sind soziale Leistungen dagegen erwerbsarbeitsbezogen und eine Umverteilung findet nur in geringem Maße statt. Der Staat springt idealtypisch nur im Bedarfsfall ein, um Hilfe zur Selbsthilfe zu geben (Kulawik 2005 5ff. und Peter 2007: 3).

Die feministische Forschung hat in Abgrenzung zu dem konservativen, sozialdemokratischen und liberalen Wohlfahrtsregime nach Gören Esping-Andersen das Konzept der Geschlechterregime entwickelt. Die nordischen Länder – Dänemark, Schweden und Finnland - gelten als Repräsentanten eines schwach ausgeprägten männlichen Ernährermodells, Deutschland dagegen ist stark am männlichen Ernährer ausgerichtet. Der hohe Status der Ideen der sozialen Gleichheit und der Freiheit hat es in Dänemark ermöglicht, schnell und konfliktarm die Idee der Geschlechtergleichheit zu adaptieren: Der Begriff der Gleichheit wurde um die Kategorie Geschlecht erweitert. Der Fokus dänischer Gleichstellungspolitik liegt auf sozialregulativen Antidiskriminierungsmaßnahmen und zielt auf eine Enthierachisierung der Geschlechterordnung: Die Familien- wie Sozialpolitik ist auf Individuen ausgerichtet und nicht auf die Einheit „Familie“ (Fuhrmann 2005: 72,122).

Entwicklung seit den 60er Jahren

Seit den 60er Jahren drängten zunehmend Frauen in Dänemark auf den Arbeitsmarkt. Als Antwort auf den Arbeitskräftemangel aktivierte die Regierung kindererziehende Frauen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen (Linke Sondereggger 2004:11). Die Expansion des Wohlfahrtstaates in den 70er Jahren kam Frauen als Bürgerinnen zugute. Mit der Großen Sozialreform in dieser Zeit wurde das Bild der Frau als Mutter in der Sozialgesetzgebung verabschiedet: Frauen werden seitdem in erster Linie als erwerbstätige Individuen gesehen. Die Sozialgesetze basieren auf der Annahme, dass im „Normalfall“ zwei Erwachsene zu einer Familie gehören, die jeweils ein Einkommen erzielen. Abgeleitete Sozialleistungen, wie etwa die Witwenrente oder das Mitversichern von Familienangehörigen in der Krankenkasse, wie sie in Deutschland zu finden sind, gibt es nicht. Frauen und Männer haben also eigenständige soziale Rechte. Die Mindestrente und das hohe Niveau von Erziehungs- und Arbeitslosengeld wirken existenzsichernd.

Mit der Übernahme von Reproduktionsaufgaben seit Ende der 60er Jahre – dem Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung und der Pflegedienstleistungen sollte der Staat eine höhere Frauenerwerbstätigkeit ermöglichen und stützen, so der damalige parteiübergreifende Konsens (Linke Sonderegger 2004: 19ff.). Die europäischen Barcelona-Ziel aus dem Jahr 2002 sehen lediglich vor, dass die Mitgliedstaaten bis 2010 für jedes dritte Kind unter drei einen Betreuungsplatz zur Verfügung stellen. In Deutschland stand 2006 nur für 15 Prozent der unter-Dreijährigen ein Kinderbetreuungsplatz zur Verfügung. – sollte der Staat eine höhere Frauenerwerbstätigkeit ermöglichen und stützen, so der damalige parteiübergreifende Konsens (Fuhrmann 2005:69 ff.) Mit der Ausweitung des Dienstleitungssektors in öffentlicher Hand entstanden gleichzeitig neue Arbeitsplätze, in die vorwiegend Frauen strömten (Peter 2007: 4f.).Bereits seit Ende der 60er Jahre wurde ein Betreuungssystem für Kinder aufgebaut, das in staatlicher bzw. kommunaler Hand liegt. Bis zu 30 Prozent der Kosten müssen von den Eltern getragen werden. Eltern mit geringem Einkommen wird diese Selbstbeteiligung erlassen. Im Jahr 2000 hatten knapp 60 Prozent der Kinder bis 13 Jahre einen Platz in einer öffentlichen Betreuungseinrichtung. 56,1 Prozent der unter-Dreijährigen gingen in eine Kita, das ist im europäischen Vergleich ein Spitzenwert.
In den 70er und 80er Jahren emanzipierten sich die Frauen, in den 90er Jahren stand dann die Emanzipation von Männern als Gleichstellungsthema auf der politischen Agenda, resümmiert die Soziologin Fuhrmann. Der Bereich Frauen auf dem Arbeitsmarkt blieb aber weiter ein wichtiges Thema, sei es mit Blick auf Entgeltgleichheit und Renten, auf den geschlechtersegregierten Arbeitsmarkt oder auf Frauen in Führungspositionen oder (Fuhrmann 2005: 73, 5. CEDAW-Bericht 2000: 13f.).

Aktuelle Gleichstellungspolitik

Mit der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes wurde 2000 das Ministerium für Gleichstellung konstituiert, das derzeit unter einem Dach mit dem Ressort für Soziales angesiedelt ist. 2002 legte das Gleichstellungsministerium die mittelfristigen Ziele der dänischen Gleichstellungspolitik fest:
  • Der Kampf gegen Gewalt an Frauen und gegen Menschenhandel,
  • die Umsetzung von Gender Mainstreaming als Gleichstellungsstrategie
  • sowie Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt (Perspektiv- und Aktionsplan für 2003, 2002: 2)
Mit Blick auf die mittelfristigen Gleichstellungsziele hat die dänische Regierung erstens im Themenfeld „Gewalt gegen Frauen“ 2002 einen Aktionsplan gegen Frauenhandel vorgelegt (The Danish Government’s action plan to combat trafficking in women). Dieser wurde 2007 erneuert (Action Plan to Combat Trafficking in Human beings 2007 – 2010). Auch dem Kampf gegen Gewalt gegen Frauen verlieh die dänische Regierung Nachdruck, indem sie im April 2005 einen entsprechenden Aktionsplan verabschiedete. Dieser zielt darauf, die häusliche Gewalt von Männern gegen Frauen und Kinder einzudämmen (Action plan to stop men’s domestic violence against women and children 2005 – 2008). Der Aktionsplan hat eine Laufzeit bis 2008.
Zweitens legte die Regierung auch die Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming in einem Aktionsplan 2002 – 2007 fest, der für die Jahre 2008 -2011 wiederaufgelegt wurde.
Im Bereich „Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt“ hat die Regierung Ende 2005 drittens einen vierjährigen Aktionsplan „Beschäftigung, Partizipation und Chancengleichheit für alle“ (Employment, participation and equal opportunities for all) verabschiedet. Dieser ist unter anderem darauf ausgerichtet, das Berufswahlspektrum von Frauen wie Männern zu erweitern. Der Aktionsplan richtet sich besonders an Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund.

Des weiteren will die Regierung mit ihrer Gleichstellungspolitik insbesondere Männer ansprechen und etwa deren Situation als Väter im Arbeitsleben thematisieren, führt sie ihrem 6. Bericht zur Umsetzung der Konvention zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) aus dem Jahr 2004 aus. Um junge Erwachsene zu adressieren, wurde 2003 als Diskussionsgrundlage ein Bericht über Gender, Lebensstil und Gesundheit junger Frauen und Männer veröffentlicht. Außerdem wurde Lehrmaterial zum Thema Gleichstellung entwickelt, das in den Sprachkursen für ethnische Minderheiten zum Einsatz kommt. So sollen Frauen mit Migrationshintergrund erreicht werden (6. CEDAW-Bericht 2004: 17ff.).

MH

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:06