Institutionelle Akteure der Gleichstellungspolitik der EU
Institutionelle Akteure
Auf der europäischen Ebene finden sich vier zentrale Institutionen, die auch die europäische Gleichstellungspolitik nachhaltig bestimmen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union sind für die Gesetzgebung zuständig, wobei das Parlament die Bürgerinnen und Bürger vertritt und der Rat die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission fungiert als Exekutive und der Europäische Gerichtshof als Judikative der Union.
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Auf der Homepage der Europäischen Union finden Sie weitere Informationen zu den Institutionen der Europäischen Union.
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zuletzt verändert:
10.05.2012 08:11