Institutionelle Akteure der Gleichstellungspolitik der EU

Institutionelle Akteure

Auf der europäischen Ebene finden sich vier zentrale Institutionen, die auch die europäische Gleichstellungspolitik nachhaltig bestimmen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union sind für die Gesetzgebung zuständig, wobei das Parlament die Bürgerinnen und Bürger vertritt und der Rat die Regierungen der Mitgliedstaaten. Die Europäische Kommission fungiert als Exekutive und der Europäische Gerichtshof als Judikative der Union.

DE

Europäisches Parlament

Rat der Europäischen Union

Europäische Kommission

Europäischer Gerichtshof


Auf der Homepage der Europäischen Union finden Sie weitere Informationen zu den Institutionen der Europäischen Union.

Gleichstellungspolitik in der EU

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 10.05.2012 08:11