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Rat der Europäischen Union

Rat der Europäischen Union

Im Rat sind die Fachministerinnen und Fachminister aller Mitgliedstaaten der Union vertreten. Der Rat entscheidet als zweite Legislative neben dem Europäischen Parlament über rechtliche Regelungen. Für das Politikfeld Gleichstellung und Chancengleichheit kommen die jeweils zuständigen Ministerinnen und Minister zusammen. Der Rat hat im März 2006 einen „Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter“ beschlossen. Der Pakt hat drei Handlungsbereiche:

  • „Abbau geschlechtsspezifischer Diskrepanzen und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Stereotypen auf dem Arbeitsmarkt

  • Förderung der besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatleben für alle

  • Bessere Politikgestaltung durch eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und eine genauere Beobachtung“ (S. 27f)

Der Vorsitz des Rates wird in einem sechsmonatigen Turnus von allen Mitgliedstaaten im Wechsel wahrgenommen. Vom Januar bis Juni 2007 hatte Deutschland die Ratspräsidentschaft übernommen.

Auf der Homepage des Rats der Europäischen Union finden Sie weitere Informationen.


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Institutionelle Akteure der Gleichstellungspolitik der EU

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 10.05.2012 08:12