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Programmatische Grundzüge

Programmatische Grundzüge

Im Jahr 2005 hat die Kommission eine Rahmenstrategie zur Bekämpfung jeder Form von Diskriminierung verabschiedet. In sieben Handlungsbereichen werden dort Maßnahmen für den besseren Schutz vor Diskriminierung genannt. Dabei wurde auch der Vorschlag gemacht, das Jahr 2007 zum Jahr der Chancengleichheit auszurufen und einen jährlichen Gleichstellungsgipfel mit hochrangigen Vertretungen der Mitgliedstaaten und allen wichtigen Akteuren durchzuführen. Der erste Gipfel fand Ende Januar 2007 in Berlin statt. Im selben Monat wurde auch eine Studie der Kommission zu Diskriminierung in Europa veröffentlicht. Diese empirische Analyse zeigt deutlich, dass Diskriminierung in Europa ein weit verbreitetes Phänomen darstellt. Der zweite Gipfel fand im September 2008 in Paris statt.

Den Rahmen der Europäischen Gleichstellungspolitik bezogen auf das Geschlecht bildet seit 2006 der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010. Die Kommission möchte damit die gleichstellungspolitische Ausrichtung europäischer und nationaler Politik stärken. Dazu ist sie auf die Unterstützung der Mitgliedstaaten und anderer gesellschaftlicher Akteure angewiesen. Die Kommission wird die Ziele des Fahrplans laufend kontrollieren und bewerten. Dafür wird ein Gleichstellungsindex entwickelt.

Zentrale Ursachen für die fehlende Gleichstellung sind nach Auffassung der EU in starren Arbeitsregelungen und fehlenden Betreuungsmöglichkeiten, Geschlechterstereotypen sowie der geringen Bereitschaft von Männern, familiäre Verpflichtungen zu übernehmen, zu suchen. Damit werden Frauen zu einer Entscheidung zwischen Beruf oder Familie gezwungen. Die EU hat daher sechs Schwerpunktthemen festgelegt, um die Gleichstellung voranzubringen:
  • Gleiche wirtschaftliche Unabhängigkeit für Frauen und Männer
  • Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Privat- und Familienleben
  • Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Entscheidungsprozessen
  • Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt und geschlechterbezogenen Menschenhandels
  • Abbau von Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft
  • Förderung der Geschlechtergleichstellung außerhalb der EU
Für die Umsetzung des Plans sind – im Unterschied zum fünften EU-Aktionsprogramm für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001-2005) – keine eigenen Mittel vorgesehen. Die finanzielle Förderung von Gleichstellung ist in das Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität 2007 bis 2013 – PROGRESS integriert. Hier sind bis 2013 für den Abschnitt 5 „Gleichstellung der Geschlechter“ acht Prozent der Mittel insgesamt 50,3 Mio Euro reserviert. Hinzu kommen bis 2013 Mittel in Höhe von 52,7 Mio. EURO für das Europäische Gender-Institut. Für gezielte Gleichstellungsmaßnahmen stehen damit 102,3 Mio. EURO zur Verfügung. Umso wichtiger wird es, in den Politifeldern Gleichstellung zu integrieren.
Die EU fördert die Gleichstellung in ihrem Erweiterungsprozesse im Rahmen von TAIEX (Technical Assistance and Information Exchange).

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erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:06