Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof wacht über die einheitliche Rechtsauslegung in den Mitgliedstaaten. Nationale Gerichte sollen in der gleichen Frage nicht uneinheitlich urteilen. Im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens können sich nationale Gerichte an den europäischen Gerichtshof wenden, um die Klärung einer strittigen Rechtsauslegung zu veranlassen. Der Gerichtshof entscheidet diese Fälle durch Urteil oder einen begründeten Beschluss. Des Weiteren können die Europäischen Kommission oder ein Mitgliedstaat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung erheben.
Der Gerichtshof besteht aus 3 Richterinnen und 24 Richtern (darunter die sieben Kammerpräsidenten), einem Kanzler sowie 3 Generalanwältinnen und 5 Generalanwälten, welche die Schlussanträge in den ihnen zugewiesenen Rechtssachen erstellen.
Der Gerichtshof hat in den letzten Jahren wichtige Entscheidungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen.
Auf der Homepage des Europäischen Gerichtshofs finden Sie weitere Informationen.
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