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Europäische Kommission

Europäische Kommission

Motor der Europäischen Politik ist die Kommission, die als unabhängiges Organ die Interessen aller Mitgliedstaaten vertritt und über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts wacht. Sie ist in 25 Generaldirektionen unterteilt, denen jeweils eine Kommissarin oder ein Kommissar vorsteht. In der Generaldirektion für Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit sind zwei Referate für Gleichstellung angesiedelt. Das Referat “Strategie und Programm“ koordiniert die Gender Mainstreaming Strategie insgesamt und unterstützt andere Dienststellen der Kommission bei der Umsetzung. Es hat den Fahrplan für Gleichstellung 2006-2010 erstellt und legt zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates den Gleichstellungsbericht der EU vor.

Das Referat “Rechtsfragen“ überwacht die Durchführung und Umsetzung der gemeinsamen Rechtsvorschriften. Derzeit sind 13 Richtlinien in den Bereichen Beschäftigung, soziale Sicherheit sowie Waren und Dienstleistungen in Kraft. Das Referat entwickelt auch neue Vorschläge u.a. zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften.

Unterstützt wird die Direktion von der Kommissarsgruppe für Grundrechte, Nicht-Diskriminierung und Chancengleichheit sowie von Arbeitsgruppen und Ausschüssen. Von besonderer Bedeutung ist hier der Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Der Ausschuss unterstützt die Kommission im Politikfeld Chancengleichheit und sorgt für einen Informationsaustausch zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft.

Die Europäische Kommission berichtet regelmäßig über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union. Erläuterungen zu Instrumenten und zu Gender-Aspekten in wichtigen Politikbereichen sind beispielsweise in der Broschüre „Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union“ zu finden.

Im Rahmen der Europäischen Governance erstellt die Kommission jährlich einen Gleichstellungsbericht zur Entwicklung (Fort- und Rückschritte) in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Mit Hilfe des zwischenstaatlichen Vergleichs wird versucht, Handlungsdruck in den Ländern zu erzeugen, die weit hinter den anderen zurückbleiben.


Weitere Informationen:

Institutionelle Akteure der Gleichstellungspolitik der EU

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 10.05.2012 08:12