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Antidiskriminierung

Antidiskriminierung

In Deutschland sind 2006 mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz neue Regeln gegen Diskriminierung in Kraft getreten. Daher ist auch in der Öffentlichkeit oft von Antidiskriminierungsrecht oder Antidiskriminierungspolitik die Rede. Was bedeutet „Antidiskriminierung“?

Diskriminierung bedeutet zwar im Wortsinn nur „Unterscheidung“. Juristisch und politisch sind damit aber nur die Unterscheidungen gemeint, die Ausgrenzung, Erniedrigung und Benachteiligung bedeuten. „Antidiskriminierung“ bezeichnet also etwas, was sich gegen diese Ungleichheiten richtet.

Antidiskriminierung steht in engem Zusammenhang mit Gender Mainstreaming. GM ist eine Strategie mit dem Ziel der Gleichstellung. In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird darunter gleiche Teilhabe beider Geschlechter und Verwirklichung von echter Wahlfreiheit in der Lebensgestaltung sowie der Abbau von Diskriminierung verstanden.

Diskriminierung bezeichnet das Zufügen von Nachteilen, welches beispielsweise an Kategorien wie Geschlecht, „Rasse“ oder ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Orientierung anknüpft, also an die in Art. 3 Grundgesetz genannten Aspekte.

Diskriminierung wird in unmittelbare und mittelbare Benachteiligung unterschieden. Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG), das zum 18. August 2006 in Kraft getreten ist, liefert für beide Diskriminierungsformen eine Definition:

  • Danach liegt eine unmittelbare Benachteiligung vor, wenn eine Person wegen den oben genannten Kategorien eine weniger günstigere Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.

  • Von einer mittelbaren Benachteiligung wird gesprochen, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen auf Grund der oben genannten Kriterien gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können. Allerdings kann eine solche mittelbare Benachteiligung durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt sein, soweit die Mittel zur Erreichung des Ziels angemessen und erforderlich sind.

Antidiskriminierungsrecht (wie z.B. das AGG) bezieht sich nicht nur auf das Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts (wie der frühere § 611a BGB). Das AGG ermöglicht es vielmehr auch in der gerichtlichen Praxis, Mehrfachdiskriminierungen zu adressieren.

Das Ziel von Antidiskriminierungspolitik ist es, Rechte aller Personen auf Gleichbehandlung durchzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass mit Unterschiedlichkeiten keine ungerechtfertigten Nachteile verbunden sind. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von (unmittelbarer und mittelbarer) Benachteilung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen. Hier lassen sich die Diskussionen um Quotenregelungen und „affirmative action“ einordnen. Ein umfassender Schutz vor Diskriminierung wird allerdings nur erreicht werden, wenn Institutionen, deren Strukturen und Regelungen und auch individuelle Einstellungen, Vorurteile und Verhaltensweisen von Antidiskriminierungspolitik adressiert werden, wie es z.B. im Rahmen der Strategie Gender Mainstreaming geschieht.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Entwicklung der Antidiskriminierungspolitik in den USA.

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zur Antidiskriminierungspolitik in der Europäischen Union.


Weiterführende Literatur

Baer, Susanne: Recht gegen Fremdenfeindlichkeit und andere Ausgrenzungen: Notwendigkeit und Grenzen eines Gesetzes gegen Diskriminierung, ZRP , 2001, 500,

Baer, Susanne: "Ende der Privatautonomie" oder grundrechtlich fundierte Rechtsetzung?: die deutsche Debatte um das Antidiskriminierungsrecht, ZRP 2002, 290,

Degener, Theresia; Dern, Susanne; Dieball, Heike; Frings, Dorothee, Oberlies, Dagmar; Zinsmeister, Julia: Antidiskriminierungsrecht. Handbuch für Lehre und Beratungspraxis. Mit Lösungsbeispielen für typische Fallgestaltungen - Frankfurt a.M.: Fachhochschulverlag, 2007.

Klein, Uta: Antidiskriminierung in Deutschland. Teil 1: Ethnische Herkunft und Religion/Weltanschauung, in: Gleichstellung in der Praxis (GiP), 2/2007. S. 30-37.

Klein, Uta: Antidiskriminierung in Deutschland. Teil 2: Behinderung und Alter, in: Gleichstellung in der Praxis, (GiP), 4/2007. S. 22-26.

Klein, Uta: Antidiskriminierung: Teil 3: Geschlecht, in: Gleichstellung in der Praxis (GiP), 6/2007. S.26-31.

Klein, Uta: Antidiskriminierung: Teil 4: Sexuelle Orientierung, in: Gleichstellung in der Praxis (GiP), 1/2008. S.15-18.

Kocher, Eva: Antidiskriminierungsrecht: Die Auseinandersetzungen beginnen erst! KJ 2006, 356.

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 10.05.2012 08:15