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Steuerung der Umsetzung

Implementierungskonzept - Steuerung der Umsetzung/Zuständigkeiten

Auch wenn GM bedeutet, dass alle Beschäftigten Gleichstellung in ihre Facharbeit integrieren, passiert dies nicht einfach so von heute auf morgen. Die Umsetzung von GM muss gesteuert werden. Das bedeutet, dass in einem Implementierungskonzept u.a., klare und effektive Zuständigkeiten für die Umsetzung von GM zu verteilen sind. Bei der Planung solcher Zuständigkeitsregelungen sollten entsprechend dem Mainstreaming-Gedanken von GM in der Regel keine Sonderstrukturen, kein „sidestream“ etabliert werden. Zu denken ist hier u.a. an die Zuständigkeit für die Prozesssteuerung bei einem Planungsstab oder bei der Zentralabteilung. Hier finden Sie detaillierte Ausführungen zur Verankerung von Zuständigkeiten.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist nicht mit der Zuständigkeit für GM zu betrauen. Die Frage der Steuerung der Umsetzung erschöpft sich aber nicht in der Verteilung von Zuständigkeiten. In einem Implementierungskonzept sollte festgehalten sein, welche Steuerungsmittel geplant sind. Denkbar ist beispielsweise, die Anwendung von Steuerungsmitteln wie z. B. Zielvereinbarungen oder Instrumente festzulegen.
Detailliertere Ausführungen finden im Vortrag Möglichkeiten der Steuerung bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Übergang zur Regelpraxis.

SL
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:07