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Die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen

Die Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen

Die Frauenrechtskommission (FRK, englisch: Commission on the Status of Women) ist eine funktionale Kommission des Wirtschafts- und Sozialrats (ECOSOC) der Vereinten Nationen. Sie wurde 1946 eingerichtet und ist das wichtigste Gremium der Vereinten Nationen im Bereich der Frauenfragen. Die FRK erarbeitet Empfehlungen und Berichte zur Förderung der Frauenrechte in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Soziales und Bildung und legt diese dem Wirtschafts- und Sozialrat vor. Die FRK erfüllt auch eine wichtige völkerrechtliche Funktion, da sie durch ihre Arbeit an der kontinuierlichen Kodifizierung von Frauenrechten mitwirkt.

Die FRK begleitet außerdem den Umsetzungsprozess der vier Weltfrauenkonferenzen (1

975 Mexiko, 1980 Kopenhagen, 1985 Nairobi, 1995 Peking) und der Sondergeneralversammlung 2000 zur Überprüfung der Umsetzung der auf der Vierten Weltfrauenkonferenz von Peking vereinbarten Beschlüsse.

Die FRK hat 45 Mitglieder, die für vier Jahre im Wirtschafts- und Sozialrat gewählt werden. 13 von ihnen kommen aus der Afrikanischen Gruppe, elf aus der Asiatischen Gruppe, vier aus der Osteuropäischen Gruppe, neun aus der Lateinamerikanischen Gruppe und acht aus der Gruppe westeuropäischer und anderer Staaten. Die Bundesrepublik Deutschland wurde 2004 für weitere vier Jahre in die FRK gewählt.

Die FRK tagt einmal im Jahr für zwei Wochen in New York. Auf ihrer letzten Sitzung vom 27. Februar bis 10. März 2006 standen neben zwei Hauptthemen auch verschiedene Resolutionen auf dem Arbeitsprogramm. Die Hauptthemen der Sitzung lauteten „Enhanced participation of women in development: an enabling environment for achieving gender equality and the advancement of women, taking into account, inter alia, the fields of education, health and work“ und „Equal participation of women and men in decision-making processes at all levels“. Außerdem wurden Resolutionen zur Überprüfung der Arbeitsmethoden, der Frage der Berufung einer Sonderberichterstatterin zu Gesetzen, die Frauen diskriminieren, zu Frauen und HIV/AIDS, Palästinensische Frauen, Frauen und Kinder als Geiseln in bewaffneten Konflikten und eine Resolution zu Frauen in Afghanistan verhandelt.

In den agreed conclusions zum Hauptthema „Equal participation of women and men in decision-making processes at all levels“ ist es der Europäischen Union auch auf Initiative der deutschen Delegation gelungen, starke Bekenntnisse zu CEDAW (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women), zur Bedeutung von gender-sensibler Bildung, zu gezielten Schulungen und Programmen zur Befähigung von Frauen und Mädchen zur Übernahme von Entscheidungspositionen, zur gerechten Aufteilung von Berufs- und Familienarbeit zwischen Frauen und Männern und zur Rolle von Männern und Jungen bei der Förderung der Gleichstellung einzubringen. In der Resolution zu Frauen und HIV/AIDS konnte auf deutsche Initiative erstmals die Rolle älterer Frauen bei der Pflege im Kontext von HIV/AIDS verankert werden.

Ausführliche Informationen zur Frauenrechtskommission, einschließlich der Abschlussdokumente, finden Sie unter http://www.un.org/womenwatch/daw/csw/.

CEDAW und Gleichstellung

erstellt von Administrator zuletzt verändert: 10.05.2012 08:15