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Zuständigkeiten für fachliche Steuerung

Zuständigkeiten für die fachliche Steuerung

Neben der Zuständigkeit für die Prozesssteuerung bedarf es auch einer Zuständigkeit für die fachliche Steuerung. Darunter ist zu verstehen, dass die Abteilungs- und Referatsleitungen die gleichstellungsorientierte Bearbeitung der Fachaufgaben durch die Beschäftigten einfordern, d.h. aktiv vorgeben und aktiv nachfragen. Eine Abteilungsleiterin zum Beispiel hat im Rahmen ihrer Verantwortung für die fachliche Steuerung deutlich zu machen, dass die Aufgabe erst dann gut erledigt ist, wenn die fachlich gebotenen Gender-Aspekte integriert sind.

Spätestens in der Regelpraxis müssen diese Funktionsebenen diese Aufgabe als Teil ihrer allgemeinen Führungsaufgaben begreifen. Daher sollte Gleichstellung auch verbindlich in ihrem Aufgabenkatalog aufgenommen werden.
Die differenzierten Zuständigkeiten für Prozesssteuerung und fachliche Steuerung müssen sich sinnvoll ergänzen und miteinander verschränkt sein.

In der Einführungs- und der Übergangsphase kann es zweckmäßig sein, bestimmte Organisationseinheiten zur Absicherung der fachlichen Steuerung von GM zu schaffen. Beispielsweise in dem man abteilungsübergreifende Arbeitsgruppen zu bestimmten fachlichen Aufgaben etabliert: zu Fortbildung, Daten/Statistik, Ressortforschung etc. Das Land Berlin z. B. hat im Rahmen der Umsetzung von GM u.a. Arbeitsgruppen zu Gender Budgeting und Daten eingesetzt. Dies ermöglicht eine intensive fachliche Auseinandersetzung.

In der Übergangsphase zur Regelpraxis sollte man eher bestehende abteilungsübergreifende Strukturen auf Arbeitsebene, wie z. B. eine Projektgruppe Forschung für die fachliche Steuerung nutzen. Gleichstellung ist als Fachaufgabe in diesen Zusammenhang zu integrieren.

SL
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:07