Sie sind hier: Startseite Veranstaltungs-, Publikations- und News Archiv News Archiv Kommission der Europäischen Gemeinschaft legt erneuerte Sozialagenda mit Initiativpaket vor

Kommission der Europäischen Gemeinschaft legt erneuerte Sozialagenda mit Initiativpaket vor

Kommission der Europäischen Gemeinschaft legt erneuerte Sozialagenda mit Initiativpaket vor

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat im Juli 2008 eine erneuerte Sozialagenda gemeinsam mit einem Initiativpaket für die Europäische Union vorgelegt. Die Agenda führt verschiedene Politikfelder zusammen und zeigt ein neues Engagement für ein soziales Europa auf. Das Ziel dieser Agenda und ihrer Initiativen ist, Rahmenbedingungen gegen Ausgrenzung und für Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Wohlstand Europas zu schaffen. Gestützt ist die Sozialagenda auf drei Säulen: Chancen – Zugangsmöglichkeiten – Solidarität.

Das Paket, das die Europäische Kommission gemeinsam mit der überarbeiteten Sozialagenda vorgelegt hat, besteht aus 19 Initiativen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales, Bildung und Jugend, Gesundheit sowie Informationsgesellschaft und Wirtschaft.
Die Ausrichtungen der Prioritäten der Initiativen liegen bei:
  1. Kinder und junge Menschen – das Europa von morgen
  2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln
  3. Mobilität
  4. Länger und gesünder leben
  5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung
  6. Diskriminierungsbekämpfung
  7. Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität auf globaler Ebene
Ein Beispiel ist der Richtlinienvorschlag zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Er wurde formuliert, um die Anwendung des Grundsatzes auch außerhalb des Arbeitsmarktes anzuwenden.

Dieser Vorschlag stellt eine Erweiterung der bestehenden Richtlinien zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes und zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf aus dem Jahre 2000 (2000/43/EG, 2000/78/EG) dar. Zudem basiert er auf der Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen aus dem Jahr 2004 (2004/113/EG).

Der Geltungsbereich des Richtlinienvorschlags tangiert den öffentlichen und privaten Bereich in Bezug auf
  • den Sozialschutz einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste;
  • die sozialen Vergünstigungen;
  • die Bildung;
  • den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum.

CKu
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:06