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„Gleichstellung“ im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode

„Gleichstellung“ im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode

Im Koalitionsvertrag wird das Thema Gleichstellung im dritten Teil unter der Überschrift „Sozialer Fortschritt durch Zusammenhalt und Solidarität“ behandelt (S. 73-74). Dort findet sich neben dem eigenen Kapitel Gleichstellung weitere Kapitel zu Ehe, Familie und Kinder, Jugendliche, Senioren, und Ehrenamt, zu sozialer Hilfe und Sozialversicherungen, Rente, Gesundheit und Pflege, Religion, Geschichte und Kultur und Sport. So ist „Gleichstellung“ als eigenständiges Politikfeld markiert. Im Koalitionsvertrag der Vorgängerregierung fand sich Gleichstellung nur als Unterkapitel der Familienpolitik. Dort sind jetzt Themen wie „Hilfen für Schwangere in Notlagen“ oder „Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen“ angesiedelt. .

Für die Gleichstellungspolitik werden im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vier Handlungsschwerpunkte mit konkreten Vorhaben genannt:
1. Erleichterung des Wiedereinstiegs ins Berufsleben
Fortsetzung des Programms „Perspektive Wiedereinstieg“
Umsetzung erfolgreicher Maßnahmen in die „Fläche“
2. Überwindung der Entgeltungleichheit
Verbreitung von und Werbung für Lohntestverfahren Logib-D
Erfahrungen bilanzieren
Öffentlichen Dienst als Vorbild für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
3. Mehr Frauen in Führungspositionen
Überprüfung der Effektivität bestehender Gesetze
Stufenmodell zur Erhöhung des Frauenanteils auch in der Privatwirtschaft
erste Stufe freiwillige Verpflichtung
4. Jungen und Männerpolitik
Jungen und Männerpolitik aufbauen und weiterentwickeln
gleichstellungsorientierte Projekte und Verbände fördern
Berufswahlspektrum für junge Männer erweitern

Zudem wird ein „Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs“ angekündigt. Ein solcher Rahmenplan ist eine Möglichkeit, Gleichstellung als Querschnittsaufgabe ressortübergreifend zu gestalten. Dafür gibt es in Bundesländern und anderen Mitgliedstaaten der EU bereits interessante Beispiele.
Der Koalitionsvertrag auch in der Familienpolitik gleichstellungspolitische Akzente (S. 67-70). Genannt werden „gleiche Chancen für Frauen und Männer im Beruf wie im Familienleben“ und „echte Wahlfreiheit“ bei der Vereinbarung von Beruf und Familienleben. Daneben werden Maßnahmen angekündigt, die sich aus Sicht der Forschung nicht durchgängig als gleichstellungsförderlich beurteilen lassen. Insbesondere das Betreuungsgeld gilt als ein weiterer Fehlanreiz, der Eltern und insbesondere Mütter vom Aufbau einer eigenständigen Existenzsicherung abhalten kann. Die geplante weitere Überprüfung der ehe- und familienbezogenen Leistungen, die auch das Unterhaltsrecht, das Steuerrecht, das Sozial- und Familienrecht einbeziehen soll, bietet demgegenüber interessante Perspektiven für eine gleichstellungsorientierte Modernisierung der Regelungen, die Familienleben heute mit gestalten.
In weiteren Politikfeldern werden Geschlechter- und Gleichstellungsthemen kaum aufgegriffen. Auch Aussagen zur Umsetzung des Leitprinzips Gleichstellung, das nach wie vor in der Geschäftsordnung der Bundesministerien in § 2 GGO verankert ist, finden sich nicht. Allerdings heißt es zum Einstieg in das Kapitel „Gleichstellung“: Wir werden uns für eine Kultur der Vielfalt einsetzen und begrüßen daher „Diversity-Strategien“.

Den gesamten Koalitionsvertrag finden sie auf den Seiten der Regierungsparteien: CDU, CSU, FDP

Reaktionen auf die gleichstellungspolitischen Inhalte des Koalitionsvertrags finden Sie hier:
Ministerin U. von der Leyen
SPD-Fraktion
CDU/CSU-Fraktion
Grünen-Faktion

FidAR (Frauen in die Aufsichtsräte e.V.)
ver.di (siehe S. 24)
taz
erstellt von Administrator zuletzt verändert: 02.01.2010 20:06