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Verdienstunterschied von Frauen und Männern Thema im Wahlkampf

Verdienstunterschied von Frauen und Männern ist Thema im Wahlkampf

In der vergangenen Woche haben sowohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend neue Initiativen bzw. Studienergebnisse zur Entgeltgleichheit vorgestellt.

Arbeitsminister Scholz präsentierte der Öffentlichkeit am 9. September einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der Entgeltgleichheit“. Mit diesem Gesetz würde eine gestaffelte Auskunftspflicht von Arbeitgebern zu den Verdiensten ihrer Beschäftigten eingeführt. Solche - selbstverständlich anonymisierten - Auskünfte könnten unter bestimmten Bedingungen einzelne Beschäftigte, die Beschäftigtenvertretung und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhalten. Im ersten Schritt würden die Unternehmen verpflichtet, über die Ergebnisse der Anwendung von Logib-D zu informieren. Logib-D ist ein statistisches Verfahren zur Überprüfung betrieblicher Entgeltstrukturen auf geschlechtsbezogene Benachteiligungen. Informationen zur Verteilung der Verdienste in einem Betrieb sind die Voraussetzung für eine Klage, die auf eine gerichtliche Überprüfung einer vermuteten Entgeltdiskriminierung zielt. Diese Auskunftspflicht könnte dazu beitragen, dass aus dem Recht auf Entgeltgleichheit auch eine Rechtspraxis und mittelfristig eine Rechtswirklichkeit wird. Den Gesetzesentwurf finden Sie auf der Web-Seite des BMAS.

Das BMFSFJ führte in der selben Woche eine Tagung durch, auf der Unternehmen, die Logib-D freiwillig erproben, ihre Erfahrungen untereinander, mit den Entwickler_innen des Instruments und den Zuständigen des Gleichstellungsministeriums ausgetauscht haben. Das in der Schweiz entwickelte Instrument Logib wird derzeit im Auftrag des Gleichstellungsministeriums für Deutschland angepasst und befindet sich in der zweiten Phase der Erprobung (siehe auch Web-Seite des BMFSFJ).

Darüber hinaus hat das BMFSFJ bei einem gemeinsam mit dem dbb (Beamtenbund und Tarifunion) veranstalteten Expert_innengespräch am 8. September die Ergebnisse des Projekts „Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen“ vorgestellt. In dem Projekt, das vom Statistischen Bundesamt durchgeführt wurde, wurden erstmals Verdienstdaten amtlicher Statistiken des öffentlichen Dienstes und der Privatwirtschaft so aufbereitet, dass eine vergleichende Analyse möglich wird. Die Projektergebnisse sind auf der Web-Seite des BMFSFJ veröffentlicht. Demnach fällt der Verdienstunterschied im öffentlichen Dienst mit gut 7% wesentlich geringer aus als in der Privatwirtschaft mit fast 23%. Diese Ergebnisse erhöhen den Druck auf die Privatwirtschaft konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Verdienstabstandes zu ergreifen. In dem Expert_innengespräch wurden aber auch die Ergebnisse einer Studie von PD Dr. Elke Holst vom DIW und Anne Busch diskutiert, die im vergangenen Jahr zu anderen Ergebnissen gelangte (DIW-Wochenbericht 15/2008). Diese Diskrepanz zeigt, dass nicht nur bei der Ursachenforschung, sondern auch bei einer angemessenen und konsensfähigen statistischen Beschreibung des Verdienstunterschides von Frauen und Männern weiterer Forschungsbedarf besteht.

Es ist zu hoffen, dass nach der Bundestagswahl der auf allen Ebenen bestehende Handlungsbedarf bei der geschlechtsspezifischen Entgeltdiskriminierung aufgegriffen wird.

by Administrator last modified 2010-01-02 20:06