GGO
Bundesregierung verabschiedet neue Gemeinsame Geschäftsordnung
Am 28. Mai 2009 hat die Bundesregierung die Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) beschlossen. Die Gemeinsame Geschäftsordnung regelt insbesondere die Grundsätze für die Organisation und die Zusammenarbeit der Bundesministerien untereinander sowie mit den Verfassungsorganen und anderen Stellen. Die Änderungen gegenüber der Fassung von 2006 beziehen sich insbesondere auf die Prüfung der Nachhaltigkeit von Gesetzgebungsvorhaben und auf eine neue Gesetzgebung im Rahmen der Föderalismusreform I.
Das in § 2 GGO festgelegte Ziel Gleichstellung und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe gelten weiterhin unverändert. So heißt es:
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).“
Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen von Gender Mainstreaming und zur geänderten GGO siehe auf der Seite der Bundesregierung.
Das in § 2 GGO festgelegte Ziel Gleichstellung und die Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe gelten weiterhin unverändert. So heißt es:
„Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender-Mainstreaming).“
Weitere Informationen zu den Rechtsgrundlagen von Gender Mainstreaming und zur geänderten GGO siehe auf der Seite der Bundesregierung.
Smy
by
Administrator
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last modified
2010-01-02 20:06


