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Fachgespräch GFA

Einladung zum Fachgespräch "Arbeitshilfe Gesetzesfolgenabschätzung - Gleichstellungsorientierung bei der Gesetzgebung"

Rechtsetzung ist international wie national ein wichtiger Reformbereich. Als reformbedürftig gilt insbesondere die Wirksamkeit von Gesetzgebung. Um diese zu verbessern, bedient sich Gesetzgebung heutzutage der Methode der Gesetzesfolgenabschätzung. Diese ist in der Lage, Wirkungen von Recht differenziert zu prognostisieren.

In Deutschland besteht seit 2000 für die Bundesministerien die Verpflichtung, in allen Gesetzesvorlagen der Bundesregierung die Gesetzesfolgen darzustellen. Dazu gehören auch die Auswirkungen auf vielfältige Lebenslagen von Frauen und Männern. Um Gesetzgebung diskriminierungsfrei und gleichstellungsorientiert zu gestalten, gibt es seit 2001 das Instrument "Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung" des BMFSJF. Im Juni 2009 veröffentlichte das BMI die neue "Arbeitshilfe Gesetzesfolgenabschätzung".

Im Fachgespräch wird die "Arbeitshilfe Gesetzesfolgenabschätzung" vorgestellt. Anschließend geht es um praxisorientierte Anregungen zu gleichstellungsorientierter Gesetzesfolgenabschätzung.

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Beschäftigte der Bundesministerien, die mit Gesetzgebungsvorhaben betraut sind, die im Bereich "better regulation" arbeiten und an diejenigen, die an der Umsetzung von Gender Mainstreaming mitwirken oder diese verantworten.

Das Fachgespräch findet statt am 27.10.2009 von 10:00 bis 12:30
im Bundesministerium des Inneren, Raum 1074, Alt Moabit 101D.

Den genauen Ablauf der Veranstaltung und die Einladung zum Ausdrucken finden Sie hier.

Anmeldungen bitte bis zum 20.10.2009 per Email oder Fax an mail@genderkompetenz.info

Den Anmeldebogen finden Sie hier.

by Administrator last modified 2010-01-02 20:06