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Großbritannien bereitet integriertes Gleichstellungsgesetz vor

Großbritannien bereitet integriertes Gleichstellungsgesetz vor

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat am 24. April den Entwurf der „Equality Bill” in das Unterhaus eingebracht. Damit läuft das Gesetzgebungsverfahren für ein integriertes Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht.

Bislang gelten in Großbritannien neun unterschiedliche Gleichstellungs-und Antidiskrimierungsgesetze, von denen das erste schon 1965 erlassen wurde, und die sich meist auf einzelne Diskriminierungsformen (wie Race Relations Acts, Sex Discrimination Acts, Disability Discrimination Act, Sexual orientation and Religious Belief) oder Bereiche (wie die Equal Pay Acts) beziehen.

In der Equality Bill werden diese Regelungen überarbeitet, harmonisiert und zusammengeführt, um leichter verständlich zu sein und für Unternehmen wie Einzelpersonen einen besseren Überblick über Rechte und Pflichten zu geben. Es bietet nun einen integrierten Rahmen gegen Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Race, Behinderung/Befähigung, Glaube und Weltanschauung, Sexueller Orientierung, Familienstand, Schwangerschaft und Mutterschaft, und Geschlechtanpassung.

In der Equality Bill sind zahlreiche Einzelmaßnahmen enthalten, unter anderem die folgenden:
  • Seit 2006 besteht für öffentliche Institutionen für alle Maßnahmen eine „Gender Equality Duty” im Sinne einer Gleichstellungs-Folgenabschätzung. Da sie sich als erfolgreicher Hebel für Veränderungen erwiesen hat, wird die Equality Duty nun auf die anderen Diskriminierungsgründe erweitert. Dies bezieht sich nicht nur auf die Angestellten einer Institution und auf die Dienstleistungen, die sie bereitstellt, sondern auch auf die Aufträge, die sie nach außen vergibt.

  • Die Equality Bill erweitert zudem die Möglichkeiten positiver Maßnahmen, um beispielsweise die Repräsentation von Frauen oder die Repräsentation von Schwarzen oder asiatischen Frauen und Männern im Parlament zu erhöhen.

  • In Bezug auf Entgeltgleichheit strebt der Gesetzesentwurf größere Transparenz an, indem Unternehmen und öffentliche Institutionen mit mehr als 150 Beschäftigten jährlich einen Bericht über den Gender Pay Gap veröffentlichen. Vorgesehen ist, dieses Ziel freiwillig zu erreichen, und nur falls dies bis 2013 nicht gelingt, eine gesetzliche Verpflichtung durchzusetzen.

  • Auch die Rechtsdurchsetzung soll gestärkt werden, indem Gerichte umfassendere Empfehlungen in Diskriminierungsfällen aussprechen können. Dadurch soll der positive Effekt des Abbaus von Diskriminierung nicht nur für die jeweils klagende individuelle Person beschränkt bleiben.
Die Ministerin für Frauen und Gleichstellung Harriet Harman stellte in der zweiten Lesung der Equality Bill im Unterhaus am 11. Mai heraus, dass „it is important for those who have rights to be able to know them and for those who have responsibilities to be able to understand them without having to pay a lawyer to interpret them”.

In diesem Sinne ist es auch, dass der Entwurf erstmalig abschnittsweise Erläuterungen enthält, die alltagssprachlich verständlich sind. Zudem gibt es den Gesetzesentwurf auch in Leichter Sprache, um ihn besonders für Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich zu machen.

Die Equality and Human Rights Commission (EHRC) wird nun mit Verbänden, Unternehmen und Gewerkschaften über mögliche Umsetzungen der Equality Bill beraten und Handreichungen erarbeiten, die für die verschiedenen Akteure hilfreich sind.



SeSch
 
Weitere Informationen zu den Gleichstellungsinstitutionen Großbritanniens sowie zu ihren rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie im Bericht zur Präsentation von Keith Mizon, ACAS, auf unserer Fachtagung „Entgeltgleichheit herstellen – Strategien, Instrumente, gute Beispiele”.



by Administrator last modified 2010-01-02 20:06