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18. Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister im Oktober 2008

Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und -minister im Oktober 2008


Unter dem Vorsitz des Landes Baden-Württemberg fand am 23. Oktober 2008 die 18. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister, -senatorinnen und –senatoren der Länder (GFMK) in Karlsruhe statt. Topthemen waren geschlechterkompetente Bildung, ländereinheitliche Gender-Indikatoren sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflegeaufgaben für ältere Angehörige (Elder Care). Die GFMK bat auch um eine Erweiterung des Untersuchungsauftrages des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen um eine gleichstellungsrelevante Perspektive. Außerdem wurde die Fortsetzung von vier Arbeitsgruppen beschlossen.

Die GFMK sprach sich dafür aus, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe von GFMK und Kultusminister_innenkonferenz zur geschlechterkompetenten Erziehung, Bildung und Ausbildung als durchgängiges Leitprinzip gebildet werde, mit dem Ziel, mehr Chancengleichheit für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer zu erreichen. Der Beruf des Pädagogen müsste für Männer attraktiver werden, um den Anteil männlicher Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche zu erhöhen. Zusätzlich sei es nötig, genderkompetente Erziehung in die pädagogische Ausbildung zu integrieren.

In der Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungs-/Pflegeaufgaben für ältere Angehörige (Elder Care) stellte die GFMK fest, dass Beschäftigte mit Elder Care Aufgaben einer Doppelbelastung ausgesetzt sind. Die Vereinbarkeit von Beruf und Elder Care müsse daher stärker in die Konzepte und Initiativen einer familienbewussten Personalpolitik auf Länder- und Bundesebene einbezogen werden. Die GFMK empfahl, bei zukünftigen Unternehmenswettbewerben zum Thema „familienfreundlicher Betrieb“ Maßnahmen zu Elder Care als einen weiteren Schwerpunkt aufzunehmen, und vorbildliche Lösungen als best practice Beispiele zu präsentieren.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt stimmte die GFMK den von der 2007 gegründeten Arbeitsgruppe entwickelten Gender-Indikatoren als Grundlage für ein ländereinheitliches Indikatorensystem zu. 28 Indikatoren aus 4 Kategorien erfassen zahlreiche gleichstellungspolitisch relevante Themen:
  • Partizipation (in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Privatwirtschaft)
  • Bildung (u.a. Schulabschlüsse, Berufswahl, akademische Grade)
  • Arbeit und Beschäftigung (u.a. Teilzeitbeschäftigung, Kinderbetreuungsquote Arbeitslosigkeit, Verdienstunterschiede)
  • Lebenswelt (u.a. Lebenserwartung)
Die Indikatoren werden jeweils erläutert hinsichtlich ihrer Relevanz, Aussagekraft und Datenbasis sowie der regionalen Differenziertheit (Kreis-/Landesebene). Ein Indikator zu häuslicher Gewalt wird aktuell von der EU entwickelt und deshalb momentan noch nicht aufgenommen.
Die GFMK bat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), auf der Grundlage von den statistischen Ämtern zur Verfügung gestellten Statistiken einen „Gender Atlas für Deutschland“ erstellen zu lassen. Für die Begleitung, Weiterentwicklung und Verstetigung des Entwicklungsprozesses setzte die GFMK eine eigene Fachgruppe ein.

Weiterer Diskussionspunkt war der Rechtsanspruch auf Elternassistenz bei Müttern und Vätern mit Behinderungen, der bislang weder im Rehabilitationsrecht und der Eingliederungshilfe noch im Recht der Kinder- und Jugendhilfe eine ausdrückliche Berücksichtigung findet. Die GFMK forderte daher eine klarstellende Festschreibung des Anspruchs auf personelle Unterstützung.
Nach einer Studie des BMFSFJ aus dem Jahr 2000 sind 70 % der befragten Frauen mit Behinderungen Mütter. Auch in Partnerschaften behinderter Menschen übernehmen überwiegend die Frauen die Versorgung und Pflege der Kinder, daher sind vor allem Frauen auf diese Form der Unterstützung angewiesen.

Die GFMK empfohl außerdem die Erweiterung des Untersuchungsauftrages des Kompetenzzentrums für familienbezogene Leistungen. Sie bat die Bundesregierung, in der weiteren Arbeit des Kompetenzzentrums die familienbezogenen Leistungen auch in ihren jeweiligen gleichstellungsrelevanten Wirkungen zu untersuchen und Anhaltspunkte für verdeckte Benachteiligungen, mangelnde Teilhabe und die Verfestigung tradierter Rollenmuster aufzuzeigen.

Weiterhin wurde die Fortsetzung folgender Arbeitsgruppen beschlossen:
  • Die AG „Arbeitsmarkt für Frauen“ soll das Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ des BMFSFJ begleiten und die Maßnahme „Qualifizierungszuschuss und Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ unter dem Aspekt des Gender Mainstreaming bewerten. Zusätzlich wird sie mit der Bewertung der jüngsten Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft (LINK) beauftragt.
  • Die AG „Soziale Sicherung von Frauen“ soll die Sicherung im Krankheits- und Pflegefall, sowie die betriebliche und private Altersversorgung gleichstellungspolitisch begleiten.
  • Die AG „Familienrecht und Familienpolitik“ ist zuständig für die gleichstellungspolitische Begleitung und Bewertung der Bundesfamilienpolitik. Dazu zählen die Gesetze zu Elterngeld und Elternzeit, das neue Unterhaltsrecht, und die gesetzlichen Vorhaben zur steuerlichen Entlastung von Familien.
  • Die AG „Frauenförderung im Bereich der Wissenschaft“ erhält den Auftrag, wissenschaftspolitische Prozesse und gesetzliche Initiativen unter gleichstellungspolitischen Gesichtspunkten zu begleiten. Themen hierbei sind die Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Strategie sowie von Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen an den Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, sowie die Vereinbarkeit von Studium, Lehre, Forschung und Familie.

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