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parité-gesetz deutschland

Ein Parité-Gesetz für Deutschland?

Die Heinrich-Böll-Stiftung und die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen luden am 11. Juli 2009 zur Diskussionsveranstaltung 'Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Parlamenten' ein. Der Schwerpunkt lag auf der Frage nach einer vergleichbaren Anwendung des französischen Parité-Gesetzes auf deutsches Recht. Als Input hat Dr. Lars Holtkamp von der Fernuniversität Hagen die Studie 'Frauen in der Kommunalpolitik' der Heinrich-Böll-Stiftung vorgestellt und Erklärungsmodelle für die Unterrepräsentanz von Frauen gegeben. Prof. Dr. Yves Sintomer, stellvertretender Direktor des Centre Marc Bloch, präsentierte die Entwicklungen des und Erfahrungen mit dem französischen Parité-Gesetz. Die anschließende Vorstellung des Gutachtens 'Übertragbarkeit des französischen Parité-Gesetzes ins deutsche Recht' von Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski, Universität Kassel, wurde von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Auftrag gegeben.
Laskowski hat die deutsche Gesetzgebung untersucht, mit dem Status Quo verglichen und festgestellt, dass der Einführung solch eines Gesetzes inkl. Sanktionen im Bezug auf die Wahlen zum Deutschen Bundestag verfassungsrechtlich nichts im Wege stehen würde. Das Gutachten wird z.Zt. ausgewertet und Handlungsoptionen entwickelt.
CKu

by Administrator last modified 2010-01-02 20:06