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Neue Arbeitshilfe des BMI zur Gesetzesfolgenabschätzung

Neue Arbeitshilfe des BMI zur Gesetzesfolgenabschätzung

Das BMI hat in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien eine neue Arbeitshilfe zur Gesetzesfolgenabschätzung entwickelt. Bei Gesetzesfolgenabschätzung handelt es sich um eine Methode, um Folgen von Gesetzen im Vorfeld zu ermitteln oder Wirkungen nach Inkrafttreten des Gesetzes zu analysieren. Die Methode der gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung ermöglicht es, gute, zielgruppendifferenzierte und diskriminierungsfreiere Gesetze zu gestalten. Dafür gibt es seit 2004 die vom BMFSFJ zusammen mit dem Kanzleramt entwickelte Arbeitshilfe „Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung“. Diese Arbeitshilfe ist entstanden, um den in
§ 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) formulierten Anspruch für den Bereich der Gesetzgebung in die Praxis umzusetzen: "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien in ihren Bereichen gefördert werden (Gender Mainstreaming)."

Im Vorwort der neuen Arbeitshilfe des BMI wird darauf hingewiesen, dass dieses Instrument nicht die bestehenden Arbeitshilfen anderer Ressorts ersetzen, sondern ergänzen will. Die Arbeitshilfe „Geschlechterdifferenzierte Gesetzesfolgenabschätzung“ des BMFSFJ ist folglich weiterhin für die Ermittlung und Bewertung gleichstellungspolitischer Folgen anwendbar.

Aus Gründen der Praktikabilität wäre eine Integration der Arbeitshilfe des BMFSFJ in die Arbeitshilfe des BMI wünschenswert gewesen. In der Regel werden die zuständigen Referent_innen nicht mehrere Arbeitshilfen zur Vorbereitung eines Gesetzesentwurfs in die Hand nehmen, zumindest nicht ohne auf die verschiedenen Arbeitshilfen hingewiesen und in der Anwendung dieser geschult worden zu sein. Nur mit der Arbeitshilfe des BMI ist es kaum möglich, gleichstellungspolitische Folgen differenziert zu ermitteln und zu bewerten. In der Arbeitshilfe des BMI fehlen dazu die entsprechenden Prüfkriterien und Fragestellungen. Gleichstellung taucht explizit bei keinem der einzelnen Arbeitsschritte auf und es wird auch nicht an den geeigneten Stellen auf die Arbeitshilfe des BMFSFJ verwiesen. Es findet sich nur in einer Fußnote im Vorwort ein Hinweis auf das GM-Instrument des Gleichstellungsministeriums.

Insbesondere beim Prüfungsschritt 4 "Prüfung und Bewertung der Regelungsalternativen" besteht die Befürchtung, dass Gleichstellungsfragen, wenn überhaupt, dann nur unter dem Punkt „Soziale Auswirkungen“ abgehandelt werden. So ist es auf europäischer Ebene geschehen. Das europäische Instrument, die Impact Assessment Guidelines der Europäischen Kommission, arbeitet auch mit der Unterscheidung der Wirkung nach Ökonomie, Ökologie und Soziales und ordnete Gleichstellungsaspekte bei Soziales ein.

Die Prüfung von Gleichstellungsaspekten auf den Bereich sozialer Auswirkungen zu begrenzen entspricht nicht der Verpflichtung aus § 2 GGO, alle normgebenden Maßnahmen gleichstellungsorientiert zu gestalten. Gleichstellungseffekte im Bereich der Ökonomie und der Umwelt können so nicht adressiert werden, zumal diese Aufteilung den Eindruck erweckt, dass es keine Gleichstellungsaspekte im Bereich der Ökonomie und der Umwelt gäbe, sondern nur im Bereich Soziales. Wer den Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz ernst nimmt und die tatsächliche Durchsetzung von Gleichstellung der Geschlechter fördern will, darf die Querschnittsaufgabe Gleichstellung nicht auf einen Bereich begrenzen.

Die Arbeitshilfe des BMI lässt in seinem gegenwärtigen Stand in diesem Sinne nicht erkennen, dass Gleichstellung ein durchgängiges Leitprinzip der Bundesverwaltung ist, welches bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesministerien zu fördern ist, vgl. § 2 GGO.

Ausführlichere Informationen zu Gleichstellungsorientierter Gesetzesfolgenabschätzung finden Sie hier.


SL


by Administrator last modified 2010-01-02 20:06