Rat der Europäischen Union
Im Rat sind die Fachministerinnen und Fachminister aller Mitgliedstaaten der Union vertreten. Der Rat entscheidet als zweite Legislative neben dem Europäischen Parlament über rechtliche Regelungen. Für das Politikfeld Gleichstellung und Chancengleichheit kommen die jeweils zuständigen Ministerinnen und Minister zusammen. Der Rat hat im März 2006 einen „Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter“ beschlossen. Der Pakt hat drei Handlungsbereiche:
Auf der Homepage des Rats der Europäischen Union finden Sie weitere Informationen.
- „Abbau geschlechtsspezifischer Diskrepanzen und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Stereotypen auf dem Arbeitsmarkt
- Förderung der besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Privatleben für alle
- Bessere Politikgestaltung durch eine durchgängige Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und eine genauere Beobachtung“ (S. 27f)
Auf der Homepage des Rats der Europäischen Union finden Sie weitere Informationen.

