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Merkmal

Der Begriff „Merkmal“ findet in Rechtstexten des Antidiskriminierungsrechts Verwendung, um Menschen in Bezug auf ihr Geschlecht, ihre sexuelle Identität, ihr Alter, ihre körperlichen, psychischen und mentalen Fähigkeiten, ihre Religion/Weltanschauung oder ihre „Rasse”/ethnische Herkunft zu beschreiben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verweist im Anschluss an die EU-Vorgaben auf diese sechs „Merkmale“, um unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen adressieren zu können.

Der Begriff Merkmal ist also ein juristischer Fachbegriff, der Lebenslagen von Menschen beschreibt, die in unterschiedlicher Weise von Diskriminierung betroffen sind. Gründe für die Diskriminierung sind nicht in bestimmten Eigenschaften der diskriminierten Person zu suchen, sondern sie entstehen aufgrund struktureller Ungleichheiten, d.h. durch gesellschaftliche Strukturen oder Stereotype. Dementsprechend setzt Anti-Diskriminierungsarbeit darauf, nicht von den Diskriminierten ein besseres „Stigma Management” (Goffman) zu fordern, sondern die tatsächlichen Ursachen der Diskriminierung abzubauen und präventiv zu verhindern.

Mit Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik bei den „Merkmalen“ von Personen anzusetzen, heißt nicht, Menschen in bestimmte 'Schablonen' pressen zu wollen, sondern betont wird, dass Gleichstellungs- und Antidiskriminerungspolitiken sich immer auf sozial hergestellte Kategorisierungen von Menschen beziehen.

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Letzte Aktualisierung 30.06.2008
 
 
Lehrstuhl Prof. Dr. S. Baer LL.M.
 
 

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