Der Begriff "Rasse"
Das AGG sowie die entsprechende europäische Richtlinie spricht von "Rasse", um zu verdeutlichen, dass die Maßnahmen der Bekämpfung von Rassismus dienen. In der Benutzung des Begriffs „Rasse“ liegt keine Zustimmung zu Theorien, die die Existenz menschlicher „Rassen“ belegen wollen. Vgl. Erwägungsgründe 5 und 6 der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG.

