Umsetzung im Haushaltsverfahren
Die Umsetzung von Gender Budgeting im Haushaltsverfahren muss vor Allem eines leisten:
Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung muss ein höheres Gewicht im Prozess der Zielabwägung erhalten. Hierzu ist das Verfahren der Vorbereitung der Entscheidung über den Haushalt umzugestalten. Folgende Schritte leisten dazu einen Beitrag:
Für den Bundeshaushalt wird derzeit (April 2005 bis März 2006) eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die Vorschläge für die technische Umsetzung dieser Schritte erarbeitet.
Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung muss ein höheres Gewicht im Prozess der Zielabwägung erhalten. Hierzu ist das Verfahren der Vorbereitung der Entscheidung über den Haushalt umzugestalten. Folgende Schritte leisten dazu einen Beitrag:
- Bei der Umsetzung von Gender Budgeting im Rahmen der einzelnen fachlichen Aufgaben werden wichtige Informationen gewonnen. Diese Informationen müssen so aufbereitet werden, dass sie rechtzeitig bei der Vorbereitung und Entscheidung über den Haushalt als aussagefähige Steuerungsinformation zur Verfügung stehen.
- In den Beteiligungs- und Anhörungsverfahren zum Haushalt werden gezielt Gleichstellungsfragen bei der Ressourcenverteilung gestellt und Gleichstellungsakteure integriert.
- Die Erklärung zum Haushalt wird gleichstellungsorientiert gestaltet. D.h. durch die Darstellung der Beiträge des Haushalts zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Ressourcenverteilung legt die Regierung zu diesem Thema Rechenschaft ab und verleiht ihm angemessenes Gewicht und öffentliche Aufmerksamkeit.
Für den Bundeshaushalt wird derzeit (April 2005 bis März 2006) eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die Vorschläge für die technische Umsetzung dieser Schritte erarbeitet.

