Zuwendungen und Vergabe
Unter Zuwendungen versteht man die Vergabe nicht oder nur bedingt rückzahlbarer Mittel der öffentlichen Verwaltung an natürliche oder juristische Personen außerhalb der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltungen. Zuwendungen sind als Förderungsverwaltung ein Teil der Leistungsverwaltung der öffentlichen Hand. Durch die Leistungsverwaltung werden obendrein auch Leistungen wie z.B. der Betrieb von Bibliotheken und Museen oder Infrastrukturleistungen wie Straßenbau als Daseinsvorsorge erbracht. Die Leistungsverwaltung ist abzugrenzen von der Eingriffsverwaltung, die ordnungspolitisch tätig ist und der Fiskalverwaltung, die öffentliche Gelder für die Verwaltung selber verwaltet.
Im Bereich der Förderungsverwaltung werden vermögenswerte Zuwendungen entweder als Zuwendungen an die Privatwirtschaft oder als Zuwendungen an Privatpersonen vergeben. Außerdem werden durch die öffentliche Verwaltung Zuwendungen in Form von Programmen, Projektförderungen oder institutionellen Förderungen ausgeschüttet. Zuwendungen speisen sich aus unterschiedlichen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel dem Europäischen Strukturfonds oder den Jugendhilfe-Budgets. Übergreifend ist das Ziel der Förderungsverwaltung, privaten Unternehmen und Privatpersonen wirtschaftliche oder andere Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Damit soll beispielsweise die Leistungsfähigkeit von Unternehmen gestärkt, die Freiheitsbetätigung von Individuen unterstützt und gleiche Chancen für die Wahrnehmung individueller Freiheiten gewährt werden. Auf diesem Weg werden mit Zuwendungen wissenschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle oder strukturelle Vorhaben gefördert, an deren Durchführung die jeweilige Verwaltung ein besonderes Interesse hat.
Zuwendungen dienen also dazu, politisch-gesellschaftliche Ziele gestaltend zu erreichen und damit öffentliche Interessen durchzusetzen. Öffentliche Interessen sind Interessen von Frauen und von Männern. Daraus folgt, dass Zuwendungen diese gleichermaßen differenziert berücksichtigen müssen. So ist Ressortforschung, die durch öffentliche Zuwendungen finanziert wird, kein Selbstzweck, sondern dient beispielsweise der Vorbereitung von allgemeinen Gesetzen oder der Information über bestimmte allgemeine Fragen. Sie muss daher auch im Hinblick auf ihre Nutzbarkeit und Verwertung Gender-Aspekte beachten.
Zuwendungen dienen also dazu, politisch-gesellschaftliche Ziele gestaltend zu erreichen und damit öffentliche Interessen durchzusetzen. Öffentliche Interessen sind Interessen von Frauen und von Männern. Daraus folgt, dass Zuwendungen diese gleichermaßen differenziert berücksichtigen müssen. So ist Ressortforschung, die durch öffentliche Zuwendungen finanziert wird, kein Selbstzweck, sondern dient beispielsweise der Vorbereitung von allgemeinen Gesetzen oder der Information über bestimmte allgemeine Fragen. Sie muss daher auch im Hinblick auf ihre Nutzbarkeit und Verwertung Gender-Aspekte beachten.
Die Strategie des Gender Mainstreaming hilft dabei, bei der Entscheidung über Zuwendungen und bei der Gestaltung von Zuwendungsbedingungen Gleichstellungsfragen systematisch mitzudenken. Das bedeutet, beispielsweise bereits bei der Vergabe und Ausschreibung von Programmen, Projekten und anderen Fördermöglichkeiten auf eine gleichstellungsorientierte Zielsetzung hinzuwirken. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil mit Hilfe von Zuwendungen Akteure wie eben die Privatwirtschaft oder Privatpersonen gesteuert werden. Denn die Vergabe öffentlicher Mittel setzt Anreize, um ein bestimmtes Verhalten zu erzeugen oder aber auch zu vermeiden. Bei der Planung von Zuwendungszielen ist deshalb zu beachten, welche Handlungen erzeugt werden sollen, und wie Gleichstellung dabei als integraler Bestandteil beachtet wird.
Bei Programmen lassen sich relativ flexibel finanzielle Mittel und politische Gestaltung verbinden. Solche Programme werden in der Regel durch die Vergabe von einmaligen oder vertraglich vereinbarten Zahlungen umgesetzt. In vielen Programmen gibt es bereits Vorgaben zu Gleichstellung als einem zu erreichenden Ziel, also eine Vorgabe zur Umsetzung von GM. Thematisch decken diese Programme ein breites Spektrum von Sachgebieten ab wie z.B. Infrastruktur, Beschäftigung, Jugendhilfe, Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Da Zuwendungen einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Haushaltsplanung ausmachen, existiert eine enge Verknüpfung mit Gender Budgeting, durch das die Verteilung von Ressourcen genderbezogenen analysiert und gleichstellungsorientiert bewertet wird.
Sollten Sie beabsichtigen Gender-Aspekte im Handlungsfeld Zuwendungen zu ermitteln, können Sie sich einleitend folgende drei zentrale Fragen stellen:
Bei Programmen lassen sich relativ flexibel finanzielle Mittel und politische Gestaltung verbinden. Solche Programme werden in der Regel durch die Vergabe von einmaligen oder vertraglich vereinbarten Zahlungen umgesetzt. In vielen Programmen gibt es bereits Vorgaben zu Gleichstellung als einem zu erreichenden Ziel, also eine Vorgabe zur Umsetzung von GM. Thematisch decken diese Programme ein breites Spektrum von Sachgebieten ab wie z.B. Infrastruktur, Beschäftigung, Jugendhilfe, Bildung, Kultur und Wissenschaft.
Da Zuwendungen einen wesentlichen Bestandteil der öffentlichen Haushaltsplanung ausmachen, existiert eine enge Verknüpfung mit Gender Budgeting, durch das die Verteilung von Ressourcen genderbezogenen analysiert und gleichstellungsorientiert bewertet wird.
Sollten Sie beabsichtigen Gender-Aspekte im Handlungsfeld Zuwendungen zu ermitteln, können Sie sich einleitend folgende drei zentrale Fragen stellen:
- Welche Wirkung auf die Lebensverhältnisse von Menschen ist mit den Zuwendungen beabsichtigt?
- An welche Zielgruppe(n) richten sich Zuwendungen? Gibt es Unterschiede zwischen Männeren und Frauen in der Zielgruppe hinsichtlich der Repräsentation, Ressourcen, Lebensbedingungen und Werten und Normen?
- Wer profitiert direkt und wer profitiert indirekt von den Zuwendungen?

