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Die begleitende GFA

Die prospektive GFA soll in der Regel zu einem Entwurf einer rechtlichen Regelung führen. Die begleitende GFA dient dann dazu:
  • einen rechtsförmigen Entwurf oder Entwurfsteile nach Prüfkriterien wie Kostenfolgen, Gleichstellungswirkung etc. zu analysieren sowie
  • einen rechtsförmigen Entwurf unter Bedingungen der Quasi-Realität, als ob er schon in Kraft wäre zu testen.
Beiden GFA-Bausteinen ist gemein, dass sie mit einer vorausschauenden Perspektive arbeiten. Auch die begleitende GFA lässt sich in eine Konzeptions-, Durchführungs- und Auswertungsphase einteilen. Für die Gender-Aspekte der begleitenden GFA sei deshalb auch auf die oben bei prospektiver GFA beschriebenen Punkte verwiesen.


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Letzte Aktualisierung 18.08.2005
 
 
Lehrstuhl Prof. Dr. S. Baer LL.M.
 
 

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