Haushalt / Budget
Der öffentliche Haushalt umfasst die Planung aller Einnahmen und Ausgaben einer Organisation. Öffentliche Haushalte bilden Verteilungsverhältnisse ab und sind Ausdruck von politischen Prioritätensetzungen. Die Haushaltsplanung, die 'Budgetierung', ist daher ein wichtiges politisches Steuerungsinstrument.
Der verfassungsrechtliche Auftrag, tatsächliche Gleichstellung zu erzielen und die Entscheidung der Bundesregierung, diesen mittels Gender Mainstreaming umzusetzen, bezieht sich nach § 2 GGO auf alle Handlungsfelder. Dies bedeutet auch eine gleichstellungsorientierte Gestaltung der öffentlichen Haushalte. „Geschlechtsblinde“ Haushalte hingegen verstärken regelmäßig bestehende Ungleichheiten und tragen nicht zur Förderung der Gleichstellung bei. Gender Budgeting verfolgt als eine Teilstrategie von Gender Mainstreaming das Ziel Gleichstellung im Bereich der Finanz- und Haushaltspolitik. Zentral ist bei der Umsetzung in der Verwaltung die gleichstellungsorientierte Gestaltung des Haushaltsverfahrens, das in der Bundesverwaltung verschiedene Phasen durchläuft: Haushaltskreislauf (Haushaltsaufstellung, -ausführung, Rechnungslegung). Das Haushaltsverfahren ist daraufhin zu analysieren, welche Wirkungen die Entscheidungen über Ausgaben- und Einnahmen auf Lebensbedingungen von Frauen und von Männern haben. Gender Budgeting geht als Strategie aber über Haushaltsverfahren hinaus und zielt in einem umfassenden Sinne auf die Gleichstellung bei der Teilhabe an Ressourcen.
Die Europäische Kommission bekräftigt in ihrem „Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010“ die Integration von Gleichstellung „insbesondere in Bereichen, in denen bislang lediglich begrenzte Fortschritte zu verzeichnen sind, namentlich Wirtschaftspolitik, Unternehmens-politik und Haushaltspolitik (Stichwort „Gender Budgeting“)“ (Fahrplan 2006-2010, S. 10).
In Deutschland haben sich Verwaltung und Politik dazu entschieden, den Haushalt gleichstellungsorientiert zu planen. Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 16. Oktober 2002 erklärte: „Gender Mainstreaming soll als Methode zur Umsetzung von Art. 3 GG in allen Ressorts der Bundesregierung nachhaltig verankert werden. Gender Budgeting ist Teil dieser Strategie." Die jetzige Bundesregierung der CDU, CSU und SPD führt die Strategie fort. Im Mai 2005 wurde vom BMFSFJ eine Machbarkeitsstudie zu Gender Budgeting in Auftrag gegeben, um Impulse für eine Umsetzung auf Bundesebene darzulegen (siehe Vortrag Prof. Dr. C. Färber Perspektiven für Gender Budgeting ). Im Oktober 2007 wurde die Machbarkeitstudie zu Gender Budgeting auf Bundesebene vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlicht. Über das weitere Vorgehen ist nun zu entscheiden.
Auch andere europäische Länder haben bereits eine gleichstellungsorientierte Haushaltsplanung eingeführt. In Österreich befasst sich bereits 2001 eine Arbeitsgruppe mit der Einführung eines Gender Mainstreaming Prüfverfahrens im Bundesministerium für Finanzen, die 2006 die Ergebnisse einer Studie zum Thema "Ist das österreichische Steuersystem tatsächlich geschlechtsneutral?" präsentierten. In Schweden wurde ebenfalls bereits 2002 mit dem Projekt „An Equal Share“ mit der Umsetzung von Gender Budgeting begonnen.
Weltweit existieren bereits in 50 Ländern Gender Budgeting Initiativen. Im Februar 2006 hat sich ein europäisches Gender Budgeting Netzwerk gegründet. In Deutschland besteht eine bundesweite Gender-Budgeting-Initiative BIGBudget. In mehreren Städten sind Gender-Budget-Initiativen und an der Einführung und Umsetzung von Gender Budgeting beteiligt. Hier erhalten Sie Informationen zu den Umsetzungsschritten in Berlin, Frankfurt, Köln, Mannheim, München sowie in der Schweiz im Stadt-Kanton Basel und in Österreich in Wien.
Gender Budgeting
Zur Umsetzung von Gender Budgeting
Links
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Gender-Aspekte sind im Handlungsfeld Haushalt auf folgenden Ebenen von Bedeutung:
